Hallo klawischnigg,
den Betrieb eines Windows 7-Rechners generell für widerrechtlich
hat er ja nicht. Nur in Umgebungen, wo erhöhter Schutzbedarf besteht, was bei personenbezogenen Daten oder gar Gesundheitsdaten regelmäßig der Fall ist.
An diesen Stellen ist ein OS erforderlich, in dem erkannte Sicherheitslücken auch repariert werden. Das ist bei Windows 7 im Allgemeinen nicht der Fall. Damit wird der Sorgfaltspflicht des Datenverarbeiters nicht Genüge getan. Im Besonderen, gegen Einwurf kleiner Münzen in großen Säcken, dagegen schon.
Das ist kein Hörensagen, sondern eigene Erfahrung; mein Arbeitgeber ist einer der Einwerfer. Vielleicht schaffen wir nächstes Jahr die Win10 Ablösung. Wenn sie die Migration nicht wieder vor die Wand fahren…
Rolf
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sumpsi - posui - obstruxi
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