Auf der von Dir selbst verlinkten Seite steht:
Keine Abrechnungszahlen melden muss,
- wer mit seinem zuständigen Netzbetreiber bereits im Vorfeld geklärt hat, dass er keine EEG-Umlage zahlen muss: Wenn es sich zum einen um Eigenversorgung und zum anderen um Strom handelt, der nicht von einem Elektrizitätsunternehmen geliefert wird. Das gilt für Inselanlagen ohne Stromnetzanschluss