Hello,
Auf der von Dir selbst verlinkten Seite steht:
Keine Abrechnungszahlen melden muss,
- wer mit seinem zuständigen Netzbetreiber bereits im Vorfeld geklärt hat, dass er keine EEG-Umlage zahlen muss: Wenn es sich zum einen um Eigenversorgung und zum anderen um Strom handelt, der nicht von einem Elektrizitätsunternehmen geliefert wird. Das gilt für Inselanlagen ohne Stromnetzanschluss
Das ist aber i. d. R. nicht der Fall. Jeder normal intelligente Hausbesitzer wird z. Zt. noch einen Stromnetzanschluss mit W35 (also 1x35A Spitzenleistung) behalten und dafür in den sauren Apfel der Grundanschlussgebühr für Kleinstverbraucher (aua, meistens sehr hoch) beißen. Anders natürlich, wenn er wirklich auf einer "Insel" lebt. Man will aber immer im Ausfall-Szenario noch seine Akkus (POO - permanent online operation - Ein Begriff, der sich bei professionellen USVs breit macht) aus dem Netz nachladen können, oder den Strom direkt aus dem Netz benutzen (Backup-Betrieb revers).
Damit fallen diese EEG-Umlagen spätestens dann an, wenn er seine Anlage auf das Maximum (fürs eKFZ), also über 30kWP, aufrüstet.
Anders wird das erst, wenn direkte oder nahe Nachbarn sich gegenseitig aushelfen dürfen, also Strom auch über Grundstücksgrenzen hinweg verschoben/verkauft werden darf.
Ein ähnliches Problem haben wir beim WLAN und der Teilung von Internetzugängen.
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.