Hello,
Auf der von Dir selbst verlinkten Seite steht:
Keine Abrechnungszahlen melden muss,
- wer mit seinem zuständigen Netzbetreiber bereits im Vorfeld geklärt hat, dass er keine EEG-Umlage zahlen muss: Wenn es sich zum einen um Eigenversorgung und zum anderen um Strom handelt, der nicht von einem Elektrizitätsunternehmen geliefert wird. Das gilt für Inselanlagen ohne Stromnetzanschluss
Das ist aber i. d. R. nicht der Fall. Jeder normal intelligente Hausbesitzer wird z. Zt. noch einen Stromnetzanschluss mit W35 (also 1x35A Spitzenleistung) behalten und dafür in den sauren Apfel der Grundanschlussgebühr für Kleinstverbraucher (aua, meistens sehr hoch) beißen.
Ich habe auf Deine Aussage:
Wenn Einfamilienhausbesitzer ihre eKFZ mit Solarstrom laden wollen, müssten sie ihre vollständige geeignete Dachfläche (also auch über 30kWP) dafür nutzen dürfen, ohne EEG-Umlage-pflichtig zu werden.
geantwortet.
Und, wie schon dargestellt: Wenn Du wechselweise kilowattweise Strom ins Netz pumpen und aus dem Netz beziehen willst, dann muss dafür ein Netz her, welches das auch kann.
Und das ist halt teuer.