Lieber Martin,
ich weiß nicht, ob es an deiner Prägung als Lehrer liegt, aber bei deinen Beiträgen habe ich oft den Eindruck, du läufst zwischen zwei Banden Slalom: Auf der einen Seite geduldig und hilfsbereit, auf der anderen Seite sehe ich in Gedanken immer den mahnend erhobenen Zeigerfinger.
LOL - ja, schuldig in allen Punkten.
Register06022022.html[...]
Was ein Dateiname! Seit Jahrzehnten liest man im Internet als Empfehlungen, das man tunlichst nur Kleinbuchstaben verwendet
Ja, Empfehlungen. Daraus ein Gesetz abzuleiten, finde ich aber falsch.
Der Dateiname ist auch so nicht gut. Offensichtlich geht es um ein Datum mit dem sechsten Februar des Jahres 2022. Der korrekten Sortierung in Dateilisten wegen sollte das in Jahr-Monat-Tag notiert werden, also register_2022-02-06.html
. Und eine sichtbare Trennung ohne Leerzeichen ist auch sinnvoll, weil dann das Leerzeichen im URL-Kontext nicht mit %20
enkodiert werden muss. Ja, das würden Browser klaglos von selbst erledigen, aber wozu unnötig provozieren?
Wenn ARS aber z.B. ein Akronym ist, wäre die Großschreibung sinnvoll, weil der Begriff dann so aussieht, wie wir ihn aus dem Alltag kennen.
Ja, daher auch meine Anmerkung, dass es einer Empfehlung widerspricht, und nicht, dass es schlecht sei. Kann man mir so auslegen, wäre aber wesentlich stärker formuliert, als ich es tatsächlich meine.
Liebe Grüße
Felix Riesterer