genau das meinte er, und genau an diese Tools hatte er auch gedacht. 😉
Klar. Aber jetzt weißt Du „aus der Bestätigung eines Dritten“, dass das einem (Sorry: Es folgt noch mehr „Juristen-Deutsch“:) „hinreichend aufmerksamen und verständigem Leser“ (als der ich hoffentlich gelten kann) „durchaus erkannt werden konnte“. „Mithin“ also, dass Du korrekt formuliert hast. 😉