Servus!
Hallo Matthias,
Ein Anwalt darf nur abmahnen, wenn er im Auftrag eines Mitbewerbers handelt.
schon richtig, aber offensichtlich gab es schon Anwälte, denen das egal war und die stattdessen auf eigene Faust abgemahnt haben.
Ich habe für meine Familie einen Rechtsschutz, der Internet mit einschließt und nicht sehr teuer war; deshalb habe ich in ähnlicher Lage (2 Webseiten für gemeinützige Vereine) wenig Bedenken.
Und das ist eine Praxis, bei der man mit der Absicherung durch eine Rechtschutz-Versicherung eine solche unbegründete Anmahnung entweder ignorieren oder dagegen vorgehen kann.
Ein ganz berühmter Vertreter dieser Gattung schaut sich seit einigen Jahren die Radieschen von unten an.
Der hatte da aber schon lange seine Zulassung verloren. [1]
Was eben zeigt, dass das Abmahnwesen eben nur ne Zeitlang gut lief.
Aber ich bin sicher, dass es solche Winkeladvokaten auch heute noch gibt.
Einen schönen Tag noch
Martin
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“