Der Martin: Fragen zum CSS-Flyout-Menü

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n'Abend Rolf,

Die TLD .test und alle ihre Subdomains können nach Herzenslust für Test- und Demozwecke verwendet werden.

Für Testzwecke: Ja.

Für Demozwecke: Jein. Für Vorführungen und Dokumentationen ist eigentlich die Example-Familie gedacht (TLD .example sowie example.com, example.org, example.net und example.edu)

die Variante .example hatte ich gerade gar nicht mehr auf dem Schirm, sondern nur example.com, example.org oder example.net. Aber ehrlich gesagt wüsste ich nicht, dass zwischen .test und .example ein signifikanter Unterschied bestünde. Beide werden nicht vergeben und kommen im DNS nicht vor. Also warum Unterchiede machen?

Zumindest hab ich das so verstanden...

Mag sein, dass du recht hast. Das ist dann aber eher das Zählen von Hülsenfrüchten[1].

Einen schönen Tag noch
 Martin

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Was ist der schnellste Weg von einem Suchtreffer zum nächsten?
Ein Googlehupf.

  1. Beim Geburtstag meiner Mutter letzten Mittwoch waren wir abends auswärts essen. Mein Vater hatte ein Schweinenackensteak mit Westernkartoffeln und Grillgemüse und stellte fest: Das sind keine Bohnen, sondern in der Schote gegrillte Erbsen. Sehr ungewöhnlich, finde ich. ↩︎