ebody: Werk- oder Software Erstellungsvertrag für Umsetzung eines XD Layouts?

Hallo,

ich soll als Freelancer für eine Agentur ein Adobe XD Design mit HTML, CSS umsetzen. Ich möchte es nicht zu kompliziert machen, aber mich doch mit einem Vertrag ein wenig absichern. Besonders Bammel (auch wenn ich sehr gewissenhaft arbeite und natürlich schaue, dass alles funktioniert), das am Ende irgendein Fehler später entdeckt wird und ich auf Unsummen verklagt werde.

Ich weiß, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, aber der ein oder andere hat evtl. Erfahrungen sammeln können und kann mir/uns diese hier mitteilen.

  1. Wäre das in dem Fall ein Werk- oder Software Erstellungsvertrag? Ich würde sagen Werkvertrag.
  2. Kann jemand einen guten, kostenlosen Mustervertrag empfehlen/verlinken?
  3. Was sind eurer Meinung nach die relevantesten Punkte, die im Angebot/Vertrag festgehalten werden müssen?

Ich habe bisher für mich festgehalten:

  1. Pflichtenheft. 1.1 Ich würde die Layouts (Desktop, mobile) abbilden. 1.2 Für welche Betriebssysteme und Browser die Umsetzung getestet werden soll. Hier wird es aber schon knifflig, weil ich nur Windows und kein iOS habe. Zudem kann man unmöglich jedes Endgerät testen und eine Funktion garantieren. Wie handhabt man diesen Punkt am besten?
  2. Benennung von Ansprechpartnern.
  3. Nutzungsrechte 3.1 Der Auftraggeber darf die Umsetzung erst verwenden, wenn er die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt hat. 3.2 Wem gehört das Ergebnis? Dem Auftraggeber. 3.3 Wer darf was mit dem Ergebnis machen? Auftraggeber alles. Ich darf es für mein Portfolio und als Referenz nutzen.
  4. Fertigstellung definieren und bzgl. Fehler absichern. 4.1 Kunde prüft die Umsetzung und bestätigt mir per Mail, ob alles ok ist und damit ist das Projekt abgeschlossen. Für spätere Fehler kann ich nicht belangt werden und muss sie auch nicht anpassen. Wenn wird es extra berechnet.

Gruß ebody

  1. Hallo ebody,

    4.1 Kunde prüft die Umsetzung und bestätigt mir per Mail, ob alles ok ist und damit ist das Projekt abgeschlossen.

    Davon würde ich abraten. Eine Freigabeerklärung per Mail kann man innerhalb einer Firma machen. Oder wenn man einen langlaufenden Vertrag mit dem Kunden hat und es um eine Aufgabe innerhalb dieses Vertrags geht. Aber als externer Dienstleister für ein Einzelprojekt solltest Du die Erklärung über vollständige Vertragserfüllung in Papierform auf offiziellem Briefbogen des Kunden erhalten. Mit Unterschrift einer für die Firma zeichnungsberechtigten Person, nicht von irgendeinem Willi (selbst nicht, wenn es ein Raketenwilli ist).

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - obstruxi
  2. Hi,

    1. Nutzungsrechte
      3.1 Der Auftraggeber darf die Umsetzung erst verwenden, wenn er die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt hat.
      3.2 Wem gehört das Ergebnis? Dem Auftraggeber.
      3.3 Wer darf was mit dem Ergebnis machen? Auftraggeber alles. Ich darf es für mein Portfolio und als Referenz nutzen.

    ich weiß nicht, ob das üblich oder akzeptabel ist, aber ich würde mir das Recht vorbehalten, Teile der Software[1] (Detaillösungen) auch für spätere andere Projekte wiederverwenden zu dürfen.

    1. Fertigstellung definieren und bzgl. Fehler absichern.
      4.1 Kunde prüft die Umsetzung und bestätigt mir per Mail, ob alles ok ist und damit ist das Projekt abgeschlossen.

    Bereite am besten ein Abnahmeprotokoll vor. Nimm das Pflichtenheft und ergänze jede Anforderung durch ein Feld zum Abhaken: Anforderung erfüllt. Dann zum Schluss Unterschrift von einem Repräsentanten des Kunden drunter.

    Für spätere Fehler kann ich nicht belangt werden und muss sie auch nicht anpassen. Wenn wird es extra berechnet.

    Als Auftraggeber würde ich darauf bestehen, dass Fehler, wenn sie eindeutig als solche bestimmbar sind, kostenneutral nachgebessert werden. Änderungswünsche oder spätere Erweiterungen kosten natürlich extra und müssen separat wieder verhandelt werden.

    Einen schönen Tag noch
     Martin

    --
    "Was sind denn das für Beeren?" - "Das sind Blaubeeren." - "Warum sind sie dann rot?" - "Weil sie noch grün sind."

    1. Der Begriff ist hier etwas ungewohnt, aber sinngemäß zutreffend. ↩︎

    1. Vielen Dank schon mal für eure Meinung. Wie handhabt ihr denn den Punkt?

      1.2 Für welche Betriebssysteme und Browser die Umsetzung getestet werden soll. Hier wird es aber schon knifflig, weil ich nur Windows und kein iOS habe. Zudem kann man unmöglich jedes Endgerät testen und eine Funktion garantieren. Wie handhabt man diesen Punkt am besten?

      Ich kann es nur testen und anpassen mit:

      1. Windows 10, Chrome, Firefox und MS Edge.
      2. Verschiedene Displaygrößen mit den WebDev Tools der Browser Chrome, Firefox und MS Edge.
      3. Galaxy A53, Chrome, Firefox und MS Edge.

      Aber Mac, iPhone, iPad und Safari kann ich z.B. nicht testen und anpassen.