Der Martin: Werk- oder Software Erstellungsvertrag für Umsetzung eines XD Layouts?

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Hi,

  1. Nutzungsrechte
    3.1 Der Auftraggeber darf die Umsetzung erst verwenden, wenn er die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt hat.
    3.2 Wem gehört das Ergebnis? Dem Auftraggeber.
    3.3 Wer darf was mit dem Ergebnis machen? Auftraggeber alles. Ich darf es für mein Portfolio und als Referenz nutzen.

ich weiß nicht, ob das üblich oder akzeptabel ist, aber ich würde mir das Recht vorbehalten, Teile der Software[1] (Detaillösungen) auch für spätere andere Projekte wiederverwenden zu dürfen.

  1. Fertigstellung definieren und bzgl. Fehler absichern.
    4.1 Kunde prüft die Umsetzung und bestätigt mir per Mail, ob alles ok ist und damit ist das Projekt abgeschlossen.

Bereite am besten ein Abnahmeprotokoll vor. Nimm das Pflichtenheft und ergänze jede Anforderung durch ein Feld zum Abhaken: Anforderung erfüllt. Dann zum Schluss Unterschrift von einem Repräsentanten des Kunden drunter.

Für spätere Fehler kann ich nicht belangt werden und muss sie auch nicht anpassen. Wenn wird es extra berechnet.

Als Auftraggeber würde ich darauf bestehen, dass Fehler, wenn sie eindeutig als solche bestimmbar sind, kostenneutral nachgebessert werden. Änderungswünsche oder spätere Erweiterungen kosten natürlich extra und müssen separat wieder verhandelt werden.

Einen schönen Tag noch
 Martin

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"Was sind denn das für Beeren?" - "Das sind Blaubeeren." - "Warum sind sie dann rot?" - "Weil sie noch grün sind."

  1. Der Begriff ist hier etwas ungewohnt, aber sinngemäß zutreffend. ↩︎