Hallo Jörg,
das klingt nach einem Problem, das rein fachlich ist und mit Technik nichts zu tun hat.
Wenn dieser erste Vorgang mit der falschen MwSt-Einstellung angelegt wird - ist das dann ein Benutzerfehler? Sprich: Hätte sie oder er es besser wissen können? Oder ist die Falscheinstellung angesichts der Datenlage in dem Moment unvermeidlich?
Wenn es unvermeidlich ist, frage ich mich nach der Validität eurer Geschäftsprozesse.
ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung sind Dokumente, die ich nicht einfach von Nachfolgedokumenten ändern lassen kann
Wenn sich die zu Grunde liegenden Sachverhalte ändern, sehe ich nicht ein, warum eine solche Änderung nicht möglich sein soll. Ist das deine persönliche Auffassung? Oder ist das ein Rechtsgutachten? Wenn ich dem Kunden ein Auto zum Nettopreis anbiete und sich nachträglich herausstellt, dass er es nicht für die Firma, sondern privat kaufen will, bleibt doch gar nichts anderes übrig, als das Netto-Angebot für ungültig zu erklären. Rückrechnungen kenne ich von meinem Gehaltszettel zur Genüge, die muss es doch auch anderswo im Geschäftsleben geben.
Rechtlich gültige Aussagen kannst Du hier im Forum nicht erwarten. Das ist im Zweifelsfall ein Fall für die Juristen deines Unternehmens oder für euren Steuerberater.
Rolf
sumpsi - posui - obstruxi