Raketenwilli: Urheberrecht und Künstler - darf man Artikel über sich selbst veröffentlichen?

Beitrag lesen

Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?

Es heißt „Urheberrecht“, weil der Urheber Rechte hat. Das ist die Person, welche den Artikel verfasst hat - auch die, welche das Foto „geschossen“ hat - und der oder diese hat diese Rechte, genauer die Nutzungsrechte, wohl an den Verlag abgetreten und diesem einen Auftrag zur Verfolgung von Verstößen erteilt.

Teilweise ist den Scans nicht mal mehr die Quelle zu entnehmen.

Das macht es nicht besser sondern schlimmer. Weil das Verlangen nach der Angabe des Urhebers eines von dessen Rechten ist.

Literatur:

Ich möchte den Spruch mit dem Kläger und dem Richter jetzt nicht bringen, denn wenn es doch „knallt“ bin ich dann der, der so kostenlos wie im Ergebnis falsch (mit hohem finanziellen Schaden) beraten hat.

Ich würde aber, vor allem wenn diese den Text oder die Bilder selbst nicht mehr nutzen, erwarten, dass die jeweiligen Rechteinhaber Dir kostenlos eine Erlaubnis geben. Fragen kostet nichts und eine Erlaubnis per Email sollte im Hinblick auf die Wertigkeit des Rechtsgutes reichen.