Mike: Urheberrecht und Künstler - darf man Artikel über sich selbst veröffentlichen?

Hallo Freunde,

ich es OK wenn ein Küsntler alte (3-20+ Jahre alt) gescannte Zeitungsartikel über sich und seine Kunst auf seiner Seite online stellt. Teilweise ist den Scans nicht mal mehr die Quelle zu entnehmen. Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?

Vielen Dank

akzeptierte Antworten

  1. Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?

    Es heißt „Urheberrecht“, weil der Urheber Rechte hat. Das ist die Person, welche den Artikel verfasst hat - auch die, welche das Foto „geschossen“ hat - und der oder diese hat diese Rechte, genauer die Nutzungsrechte, wohl an den Verlag abgetreten und diesem einen Auftrag zur Verfolgung von Verstößen erteilt.

    Teilweise ist den Scans nicht mal mehr die Quelle zu entnehmen.

    Das macht es nicht besser sondern schlimmer. Weil das Verlangen nach der Angabe des Urhebers eines von dessen Rechten ist.

    Literatur:

    Ich möchte den Spruch mit dem Kläger und dem Richter jetzt nicht bringen, denn wenn es doch „knallt“ bin ich dann der, der so kostenlos wie im Ergebnis falsch (mit hohem finanziellen Schaden) beraten hat.

    Ich würde aber, vor allem wenn diese den Text oder die Bilder selbst nicht mehr nutzen, erwarten, dass die jeweiligen Rechteinhaber Dir kostenlos eine Erlaubnis geben. Fragen kostet nichts und eine Erlaubnis per Email sollte im Hinblick auf die Wertigkeit des Rechtsgutes reichen.

    1. Hallo,

      Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?

      Es heißt „Urheberrecht“, weil der Urheber Rechte hat. Das ist die Person, welche den Artikel verfasst hat - auch die, welche das Foto „geschossen“ hat

      ja, natürlich. Aber auch derjenige, über den berichtet wird bzw. der abgebildet ist, hat Rechte. Nämlich Persönlichkeitsrechte. Wenn also ein Journalist einen Artikel (Text und/oder Bild) über jemanden veröffentlicht, ohne die betroffene Person um Einwilligung zu bitten, verstößt er auch gegen das Gesetz.

      Ich würde aber, vor allem wenn diese den Text oder die Bilder selbst nicht mehr nutzen, erwarten, dass die jeweiligen Rechteinhaber Dir kostenlos eine Erlaubnis geben. Fragen kostet nichts und eine Erlaubnis per Email sollte im Hinblick auf die Wertigkeit des Rechtsgutes reichen.

      Ich habe auch schon hin und wieder bei Zeitungsverlagen angefragt, ob ich das Bild auf Seite x zur privaten Verwendung (an die Wand hängen) in Originalqualität haben dürfte. In einem Fall hieß es nö, isnich. In den anderen Fällen habe ich ohne Umschweife ein hochauflösendes JPEG-Bild bekommen. Sogar "für lau".

      Einen schönen Tag noch
       Martin

      --
      "Haben Sie meinen Hund gerade dämlich genannt? Unerhört!! Mein Hund ist intelligenter als ich!"
      1. Hallo,

        Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?

        Es heißt „Urheberrecht“, weil der Urheber Rechte hat. Das ist die Person, welche den Artikel verfasst hat - auch die, welche das Foto „geschossen“ hat

        ja, natürlich. Aber auch derjenige, über den berichtet wird bzw. der abgebildet ist, hat Rechte.

        Das ist korrekt und gilt auch für die Person, welche ein Werk, über welches berichtet wird bzw. welches abgebildet ist, geschaffen hat.

        Und da kommen wir zu einer Sache, an der nicht beteiligt war und von der ich nichts weiß:

        Üblicherweise (üblicherweise) bedingen sich Künstler als Gegenleistung für Erlaubnis einer Abbildung oder eines Interviews aus, das daraus entstehende Werk (hier der Zeitungsbericht) für „eigene Zwecke“ (eben auch Selbstbewerbung) nutzen zu dürfen.

        • In Deutschland gibt es (außer bei gesetzlichen geregelten Ausnahmen) keine Formvorschriften für Verträge. Deshalb gelten auch mündliche Vereinbarungen als geschlossen.
        • Vor (Dem) Gericht gilt als bewiesen, was das Gericht glaubt.
        • Und bei Streit über den Inhalt eines Vertrages, dessen Auslegung und Glaubhaftigkeit einer behaupteten Vereinbarung kommt es einem Gericht (nach meiner Erfahrung aber erst weit nach der Aufwandsvermeidung) auf Zeugen und den mutmaßlichen Wille der Parteien - also auch auf die „gute Sitte" - an. Deshalb hab ich das „üblicherweise“ oben fett markiert.
        • Beweispflichtig bezüglich des Gegenteils wäre derjenige, der vor Gericht als Kläger behauptet, dass ihm ein Recht oder eine Leistung zustehe.

        Ich glaube, ich hab dem Mike jetzt genug verraten. Es fehlt nur noch der Hinweis, dass man seine Behauptungen vor Gericht genau prüfen muss, hinreichend zum Befassen mit Tatsachen bereite und in der Lage befindliche Gegner (wie z.B. ich) finden Widersprüche in und zu solchen…

      2. Hallo,

        Aber auch derjenige, über den berichtet wird bzw. der abgebildet ist, hat Rechte. Nämlich Persönlichkeitsrechte.

        das stimmt ohne Ausnahmen.

        Wenn also ein Journalist einen Artikel (Text und/oder Bild) über jemanden veröffentlicht, ohne die betroffene Person um Einwilligung zu bitten, verstößt er auch gegen das Gesetz.

        das stimmt auch, hier gibt’s aber Ausnahmen.

        Gruß
        Kalk

        1. Wenn also ein Journalist einen Artikel (Text und/oder Bild) über jemanden veröffentlicht, ohne die betroffene Person um Einwilligung zu bitten, verstößt er auch gegen das Gesetz.

          das stimmt auch, hier gibt’s aber Ausnahmen.

          Konkret sind das insbesondere:

          Und natürlich Fälle wie der, in dem mich ein so genannter „Rechtsanwalt“ (immerhin „Dr. jur.“) beschuldigte, widerrechtlich ein Brustbild seiner „hochwerten“ Person veröffentlicht zu haben, welches er allerdings auf der Webseite der eigenen Kanzlei wenige Jahre zuvor als „Pressefoto“ selbst für jedermann zur Nutzung freigegeben hatte (sic: Ohne selbst die erforderlichen dafür Rechte zu haben!) und sogar zum Zeitpunkt des Strafantrags noch bereit stellte. Seit dem hält (neben mir) die StA Dortmund diesen selbst ernannten „Ansprechpartner im Urheberrecht“ für „ein wenig blöd“.

          Das das Rechtsdienstleistungsgesetz auf Grund einer Vielzahl solcher Fälle „keine Kunst“ ist sondern „weg kann“ propagiere ich seit Jahren…

    2. Hi,

      Teilweise ist den Scans nicht mal mehr die Quelle zu entnehmen.

      Fragen kostet nichts

      ist aber genau in diesen Fällen schwierig - wen soll man fragen, wenn die Quelle nicht mehr bekannt ist …

      (Hervorhebung im 1. Zitat von mir)

      cu,
      Andreas a/k/a MudGuard

      1. Fragen kostet nichts

        ist aber genau in diesen Fällen schwierig - wen soll man fragen, wenn die Quelle nicht mehr bekannt ist …

        PfdKE: Pech für die Kuh Elsa.

        Eine (angebliche) Schädigung riskieren oder den eigenen Schaden strikt vermeiden? - Das ist hier die Frage.

      2. Hallo,

        Teilweise ist den Scans nicht mal mehr die Quelle zu entnehmen.

        Fragen kostet nichts

        ist aber genau in diesen Fällen schwierig - wen soll man fragen, wenn die Quelle nicht mehr bekannt ist …

        tja, dann könnte man es drauf ankommen lassen, dass die Quelle von sich aus kommt…
        Dann ist es aber leider fürs kostenlose Fragen sehr zu spät :(

        Gruß
        Kalk

        1. tja, dann könnte man es drauf ankommen lassen, dass die Quelle von sich aus kommt…
          Dann ist es aber leider fürs kostenlose Fragen sehr zu spät :(

          Gruß
          Kalk

          Ist es um die Sache tatsächlich so schlicht bestellt? Ich bezweifle das. Schließlich ist man ja das Subjekt der Berichterstattung. Ich glaube kaum, dass ein Jemand genau die gleichen Rechte hat wie man selbst. Auch wenn es so sein könnte. Gesunde Logik und Recht gehen nicht immer einher, siehe Abmahngeschäft.

          1. Ist es um die Sache tatsächlich so schlicht bestellt?

            Ja! Wäre es weniger einfach, dann wären Justiz und Rechtsanwälte schließlich noch mehr überfordert.

            Ich glaube kaum, dass ein Jemand genau die gleichen Rechte hat wie man selbst.

            Du hast alle möglichen Rechte, aber eben womöglich keine am Bild oder am Bericht. Die hat jemand anders gemacht - also hat daran jemand anders Rechte. (Punkt!)

  2. Wie vermutet, kann es heikel werden, sonst hätte ich die Frage gar nicht stellen brauchen. Normalerweise dürfte man davon kommen. Besser wäre es, wenn man die Quelle kennt und nachfragt. Sonst geht man trotz allem ein gewisses Risiko ein. Das Risiko ist aufgrund der Natur der Sache aber überschaubar und der Kläger in der Beweispflicht. Schließlich sind auch mündliche Abmachungen als vertragliche Rahmenbedienungen zu betrachten. Kommt es Hart auf Hart, muss man den Richter überzeugen.

    1. Jepp. So ist es.