Der Martin: Urheberrecht und Künstler - darf man Artikel über sich selbst veröffentlichen?

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Hallo,

Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?

Es heißt „Urheberrecht“, weil der Urheber Rechte hat. Das ist die Person, welche den Artikel verfasst hat - auch die, welche das Foto „geschossen“ hat

ja, natürlich. Aber auch derjenige, über den berichtet wird bzw. der abgebildet ist, hat Rechte. Nämlich Persönlichkeitsrechte. Wenn also ein Journalist einen Artikel (Text und/oder Bild) über jemanden veröffentlicht, ohne die betroffene Person um Einwilligung zu bitten, verstößt er auch gegen das Gesetz.

Ich würde aber, vor allem wenn diese den Text oder die Bilder selbst nicht mehr nutzen, erwarten, dass die jeweiligen Rechteinhaber Dir kostenlos eine Erlaubnis geben. Fragen kostet nichts und eine Erlaubnis per Email sollte im Hinblick auf die Wertigkeit des Rechtsgutes reichen.

Ich habe auch schon hin und wieder bei Zeitungsverlagen angefragt, ob ich das Bild auf Seite x zur privaten Verwendung (an die Wand hängen) in Originalqualität haben dürfte. In einem Fall hieß es nö, isnich. In den anderen Fällen habe ich ohne Umschweife ein hochauflösendes JPEG-Bild bekommen. Sogar "für lau".

Einen schönen Tag noch
 Martin

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"Haben Sie meinen Hund gerade dämlich genannt? Unerhört!! Mein Hund ist intelligenter als ich!"