Hallo,
Aber auch derjenige, über den berichtet wird bzw. der abgebildet ist, hat Rechte. Nämlich Persönlichkeitsrechte.
das stimmt ohne Ausnahmen.
Wenn also ein Journalist einen Artikel (Text und/oder Bild) über jemanden veröffentlicht, ohne die betroffene Person um Einwilligung zu bitten, verstößt er auch gegen das Gesetz.
das stimmt auch, hier gibt’s aber Ausnahmen.
Gruß
Kalk