Mike: Das nehne ich mit...

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Wie vermutet, kann es heikel werden, sonst hätte ich die Frage gar nicht stellen brauchen. Normalerweise dürfte man davon kommen. Besser wäre es, wenn man die Quelle kennt und nachfragt. Sonst geht man trotz allem ein gewisses Risiko ein. Das Risiko ist aufgrund der Natur der Sache aber überschaubar und der Kläger in der Beweispflicht. Schließlich sind auch mündliche Abmachungen als vertragliche Rahmenbedienungen zu betrachten. Kommt es Hart auf Hart, muss man den Richter überzeugen.