Matthias Scharwies: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/ European Accessibility Act

Seit jeher veranlasst die Europäische Union sogenannte Harmonisierungen. Dabei geht es darum, die unterschiedlichen Gesetze in der Union zu vereinheitlichen. So wird es für einen Spanier leichter eine Dienstleistung in Skandinavien anzubieten oder für einen deutschen Hersteller etwas in Osteuropa zu verkaufen. Natürlich profitieren auch alle Bürger davon. Denn sie können sich darauf verlassen, dass viele aus dem Heimatland bekannte Regeln auch im Rest der EU gelten.

Die DSGVO ist ein bekanntes Beispiel dafür. Was die Barrierefreiheit angeht, hat die EU 2016 eine Richtlinie erlassen. Diese trägt die Bezeichnung 2016/2102. Zu der Richtlinie gehört eine Norm, die öffentliche Stellen erfüllen müssen.

Die EU hat es dabei nicht belassen, sondern hat weitere Mindestanforderungen gestellt, die die Mitgliedsländer umsetzen müssen. Diesmal sind Teile der Wirtschaft betroffen. Das ist der sogenannte European Accessibility Act. Die Umsetzung in deutsches Recht trägt den schwer lesbaren Namen „Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz“.

Das Gesetz hat schon viel Kritik bekommen. So müssen Bankautomaten künftig zwar für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein. Sie dürfen aber an Orten aufgestellt werden, die zum Beispiel für Menschen mit Gehhilfen oder Rollstühlen nicht erreichbar sind.

Wie dem auch sei: sicher ist das ein erster Wurf und besser als vorher, also nichts.

Vermutlich wird die EU weiter nachlegen. Menschen mit Behinderungen hoffen darauf. Aber es ist für alle Betroffenen schwer auszuhalten, dass es so langsam voran geht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Kritische Anmerkungen der Aktion Mensch

Marc Haunschild