§1 BGB (*):
"Wer Opera oder Gecko durch MSIE fälscht, oder gefälschte Operas oder Geckos in Umlauf bringt, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft."
§1 BGB (*):
"Wer Opera oder Gecko durch MSIE fälscht, oder gefälschte Operas oder Geckos in Umlauf bringt, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft."