Auch wenn es dir missfällt und in deiner Polemik herabgewürdigt wird, das Ziel der Strafe ist in diesem Rechtssystem die sogenannte Resozialisierung. Was du mit deinen suggestiven Fragen dagegensetzt, sind vorbürgerliche und außerrechtliche Moralismen, ...
Der Begriff Resozialisierung ist selbst ein Suggestivum, da es eine erfolgte (erfolgreiche) Sozialisierung impliziert, die bei vielen Tätern nie gegeben war. Und genau das ist aus bürgerlicher Sicht das Ärgerliche am Begriff Resozialisierung. (Dazu kommt noch das schwammige Wort "Sozialisierung" (Anpassung an die Gemeinheit bzw. an Teile derselben), in diesem Sinne kann auch ein Kleinkrimineller oder ein Mafiosi sozialisiert sein.)
Aus bürgerlicher ("zivilisatorischer", nicht umsonst hat das Bürgertum die Politik erfunden ;) Sicht richtiger wären Begriffe wie "Erziehung" oder "gesellschaftliche Anpassung".
Dein Unverständnis für bürgerliche "intellektuelle" Positionen ist bedauerlich, Deine Unterstellungen ("Lynchjustiz") unangebracht und peinlich.