Guten Morgen Jonas,
Denkst Du?
Ja.
Hmm, was wenn Ich jetzt einigen Foren das blaue und schändlichste vom
Himmel lügen würde über Astrid Steinmann?
Du wärst vermutlich in zahlreicher, wenn auch schlechter Gesellschaft; nichtsdestoweniger: Ich würde sicherlich nicht den Forenbetreiber für den Mist verantwortlich machen, der da verzapft wird, sondern versuchen, mit dem Forenbetreiber zusammen gegen den Verursacher vorzugehen.[1]
Zunnächt mal würden diese Bemerkungen für alle Ewigkeiten im Internet kursieren, selbst wenn der jeweilige Betreiber des Ursprungsortes das wieder entfernt.
Da gibt's mal wieder ein Gedicht, in diesem Fall von Wilhelm Busch:
Wenn alles sitzenbliebe,
Was wir in Haß und Liebe
So voneinander schwatzen;
Wenn Lügen Haare wären,
Wir wären rauh wie Bären
Und hätten keine Glatzen.
Du würdest eventuell klagen oder dich damit abfinden.
Ich würde eventuell Strafanzeige erstatten (wenn es sich um eine Straftat handelt, wie z. B. in §185 ff. aufgeführt) - aber bestimmt nicht gegen den Forenbetreiber, wie gesagt. Es käme mir ja auch nicht in den Sinn, einen Wirt zu verklagen, weil mich ein Gast in dessen Kneipe beleidigt hat. Wo simmer denn?
Genau das ist das Problem, bei dem die Instanzen reagieren und handeln müssen um Präzedenzfälle zu schaffen, und glaube mal das werden sie auch. Ansonsten wird jeder der sich mal über jemand oder eine Firma ärgert diese dermaßen verleumden, dass es unerträglich für die unschuldig Denunzierten wird.
Das Problem ist, dass Rechtsprechung Auslegungssache ist und dass es so manch' einem derer, die in diesem Lande Recht sprechen, an ausreichender Information gebricht, um Recht sprechen zu können. Das ist nur und ausschliesslich durch Fortbildung zu erreichen.
In einer Zeitung kannst Du zum Beispiel auch nicht als Privatannonce reinschreiben, [...]
Ein Forum ist mit der Annoncenseite einer Zeitung nicht zu vergleichen. Anzeigen sind zur Bekanntmachung da. Ein Forum ist eine Kommunikationsplattform, auf der Diskussionen geführt werden. Wer meint, dass es sich bei einem Forum um ein einer Anzeigenseite vergleichbares Medium handelt, der ist wirklich schulungsbedürftig.
Und vergiss nicht Stonie, auch Abmahnungen kosten in Deutschland bereits Geld, was jetzt nochmal goldenen Boden bereitet.
Da hast du etwas falsch verstanden, Jonas. Eine Abmahnung kann zunächst mal jeder aussprechen; will heissen: Ich kann ein hochoffizielles Schreiben verfassen, "Abmahnung" drüberschreiben und einen anderen Menschen abmahnen, dieses oder jenes zukünftig zu unterlassen oder hinfort zu tun. Sonst müsste ja jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer abmahnt, zum Anwalt rennen. Und da sind wir beim Geld:
Wenn Herr Müllermeier möchte, dass sein Anwalt eine Abmahnung für seinen Mandanten verfasst, möglichst gleichzeitig mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, dann trägt die Kosten hierfür Herr Müllermeier. Es sei denn, und hier sind wir bei der Gesetzeslücke, die für manchen Anwalt, der die "richtigen" Mandanten hat, so praktisch ist, Herr Müllermeier sei ein Geschäftsmann, der ein marken- bzw. urheberrechtlich geschütztes Produkt herstellt und/oder vertreibt _und_ der Abzumahnende
- handelt im "geschäftlichen Verkehr"
- und verstößt im Namen dieser Tätigkeit gegen das Marken- bzw. Urheberrecht.
Dann kann nämlich der Anwalt in Geschäftsführung ohne Auftrag handeln und die Kostennote dem Gegner seines Mandanten zusammen mit Abmahnung und Unterlassungserklärung zusenden. Will heissen: Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass (beispielsweise) ein sowieso schon durch Missbrauch seines Markennamens Geschädigter auch noch die Kosten für seinen Anwalt tragen muss und erlaubt somit dem Anwalt, sozusagen für den "Schädiger" tätig zu werden, ohne dass der ihm einen Auftrag erteilt hätte. Sehr interessante Angelegenheit, aber grundsätzlich nur im geschäftlichen Verkehr möglich. Das perfide an den Internet-Abmahnwellen war (und ist es vermutlich heute noch), dass auf diese Weise Menschen, die einfach nur ihre persönlichen, privaten Informationsseiten pflegten, mit einem mal zu "Geschäftsleuten" umdeklariert wurden, womit die private Rechtsschutzversicherung nicht mehr greift und der so umgemünzte Geschäftsmensch sich mit einem Male Kosten gegenübersieht, die nicht leicht zu tragen sind - nicht zu reden von einer gerichtlichen Auseinandersetzung, denn das Honorar der Anwälte bemisst sich am Streitwert, der selbstverständlich vom abmahnenden Anwalt entsprechend hoch angesetzt wird. Insgesamt 'ne ganz furchtbar üble Nummer, echt.
"Private" Beleidigungen (etc.) unterliegen dem Strafrecht; wer dagegen etwas unternehmen möchte, braucht keinen Anwalt, es reicht, dass er Anzeige erstattet. Wenn der Beleidigte (etc.) aber einen Anwalt hinzuziehen möchte, dann muss er den so lange bezahlen, bis die gerichtliche Entscheidung vorliegt[2], in der der Richter entscheidet, wer wessen Kosten zu tragen hat. Normalerweise werden solche Geschichten unter Privatleuten auch entsprechend von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Und eine, noch nicht mal, 2 Monate alte Sache als olle Kamelle zu bezeichen finde ich schon seltsam.
Ich habe ja den heise-Artikel verlinkt; wenn ich mir ansehe, wieviele Kommetare es allein dort dazu gab, kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass es dazu noch großartigen Diskussionsbedarf gibt. Zumal ich wirklich der Überzeugung bin, dass ein einzelnes Urteil (das dazu noch vom Landgericht Hamburg kommt, das hinsichtlich seiner Internetkompetenz wirklich auch innerhalb der deutschen Rechtslandschaft einen Ruf zu verteidigen hat *hüstlhüstl*) da bestimmt nicht für eine festzementierte Rechtslage sorgen wird. Wir müssen eben alle die Entwicklungen entsprechend abwarten.
Die Frage, die es hier aber letztlich zu klären gilt und die vermutlich wieder im Laufe einer langen Reihe von Gerichtsverfahren geklärt werden wird, ist: Als was werden die deutschen Richter ein Internetforum in Zukunft ansehen? Der Spiegel-Artikel ist aber meiner Ansicht nach nichts weiter als reißerische Panikmache, weswegen ich, um ehrlich zu sein, nicht darauf eingehen möchte, das ist nämlich im jetzigen Stadium meiner Ansicht nach die Mühe nicht wert.
File Griese,
Stonie
[1] Eventuell bräuchte ich gar nichts zu tun, sondern einfach nur die Countrysängerin gleichen Namens tätig werden zu lassen. ;o)
[2] Da geht's dann normalerweise um das Strafverfahren, in dem der Beleidigte als Nebenkläger auftreten kann und anschliessend eventuell nochmal um eine zivilrechtliche Geschichte, in der entschieden wird, ob und in welcher Höhe dem Geschädigten Schadenersatz zugebilligt werden kann. Also auch schon mal gar nicht so ohne.
Achja, vorsichtshalber noch der Disclaimer: Ich bin kein Anwalt! Wer auf der Basis dieser meiner Äußerungen in irgendeiner Weise rechtlich vorgeht, ohne vorher fachlichen Rat eingeholt zu haben, ist vermutlich selbst schuld und hat's nicht besser verdient. ;o)
--
It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen
kennt auch Stonie Wayne.