hi,
Habe die Satzung jetzt nicht vor Augen aber 1. und 2. Vorsitzender Kassenwart und Kassenprüfer reichen ja u.U..
"Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, - (Stefan Münz?)
dem zweiten Vorsitzenden, (Matthias Apsel?)
dem Schriftführer, (N.N.?)
dem Kassierer, (Maik W aus E?)
dem Pressesprecher (Felix Riesterer?)
und dem technischen Leiter." (Niklas Kamenisch?)
In jedem Fall sollte die Vereinssitzung entscheidungsfähig sein, nicht dass mangels Anzahl da keine Abstimmung passieren kann. Es gibt ja solche Klauseln, dass dann erst die Folgesitzung mit eine entsprechenden Minderanzahl an Mitgliedern entscheidungsfähig wäre ...;
"Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde."
http://verein.de.selfhtml.org/dokumente/satzung.htm
mfg
tami