Hallo beatovich,
Alles, was Urheberrechtlich geschützt ist und ins Web gestellt werden kann (Texte, Code, Bilder, Audio, Video, 3D-Objekte, etc.). Vor allem die Gegner nennen es vereinfachend Upload-Filter, obwohl der Begriff Upload ja für die Eingabe von Texten unüblich ist, obwohl er imho technisch korrekt sein mag.
Es wird aber nichts ins Netz gestellt, weil das Netz lediglich Computer verbindet.
Es geht darum, dass du einen Inhalt welcher Art auch immer auf einen Server hochlädst und dieser dort öffentlich zugänglich gemacht wird.
Ein Windows Update involviert grundsätzlich die gleichen Dinge wie ein Upload eines User-Avatars.
Ein Avatar wird von dir erstellt und durch das Hochladen auf einen Server öffentlich zugänglich gemacht. An deinem Avatar musst du nicht zwangsläufig die Rechte haben, was für die EU-Politiker der Grund für das Vorschreiben der Überprüfung der Uploads bzw. alternativ des Abschließens von Verträgen mit Urhebern ist.
Das Update ist von Microsoft öffentlich zugänglich gemacht worden und nur MS lädt das hoch, niemand sonst. Ergo können sie gewährleisten, dass niemandes Urheberrechte durch die Veröffentlichung verletzt werden.
Sag mal, worauf willst du genau hinaus? Willst du mich gerade irgendwie trollen?
Gruß
Julius