Hallo Auge,
In der DSGVO steht, soweit ich das überblicke, nichts von einem Zwang zur kostenlosen Auskunft. Die gabs mit dem alten Gesetz, dem BDSG, auch nicht. So what?
Aha, nur um deine Ansicht nachzuvollziehen, du fändest es also OK, wenn dem User eine Rechnung präsentiert wird, falls er seine Daten anzusehen wünscht?
… von Löschung kann gar keine Rede sein.
Ist eine (zum Beispiel geschäftliche) Beziehung, bei der deine persönlichen Daten erhoben wurden, beendet und eine gesetzliche Speicherfrist dieser Daten abgelaufen, hast du aber sehr wohl das Recht auf die Löschung deiner persönlichen Daten. Hast du etwas anderes erwartet?
Wüsste nicht, dass wer keine geschäftliche Beziehung zu Creditreform/Schufa/whatever hat, seine Daten dort löschen lassen könnte. Meinst du was anderes?
Keine Ahnung, wo du den „Bäcker um die Ecke“ hernimmst. Erhebt dein „Bäcker um die Ecke“ persönliche Daten von dir? Wenn ja, dann ist er verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Gesetzes zum Umgang mit persönlichen Daten – gemeinhin DSGVO genannt – zu halten. Wenn nicht, und das halte ich für sehr viel wahrscheinlicher, dann nicht. So what?
Die Realität sieht anders aus.
Lege mir hier einfach keine Worte in den Mund, die ich nicht gebraucht habe! Bäcker um die Ecke … pffft … wo gibt's denn sowas?
Zum Beispiel hier.
Wie ich schon mehrmals schrieb sind gerade Leute wie du, denn ich glaube dass du im Interesse der Nutzer denkst, den Politikern auf den Leim gegangen sind, die euch nun als deren Werkzeuge missbrauchen, m.M.n.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“