hallo
In der DSGVO steht, soweit ich das überblicke, nichts von einem Zwang zur kostenlosen Auskunft. Die gabs mit dem alten Gesetz, dem BDSG, auch nicht. So what?
Aha, nur um deine Ansicht nachzuvollziehen, du fändest es also OK, wenn dem User eine Rechnung präsentiert wird, falls er seine Daten anzusehen wünscht?
Wir haben ja folgendes Problem:
Wer Dateneinsicht wünscht, muss erst mal Daten präsentieren, anhand welcher er identifiziert werden kann, und das auch glaubhaft. Einfach mal eine IP oder Email-Adresse zu erwähnen ins Blaue zu erwähnen ist definitiv zu wenig.
Eine Dateneinsicht ist einfach (deshalb auch kostenlos) innerhalb eines bestehenden Useraccounts, aber hochproblematisch ausserhalb derselben, vor allem, weil wegen der gemachten Auskunft allein bereits aus rechtlicher Rückversicherung Daten gehalten werden müssen.
Wenn du glaubst, dass ausserhalb eines Useraccounts eine Datenanfrage einfach möglich ist, so bitte ich hier das Verfahren zu skizzieren, das auch rechtlich im Sinne des Datenschutzes stichhaltig ist.
Das was du unbedingt willst, ist schlisslich, dass Dritte nicht Daten über dich missbräuchlich erlangen können.
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