Hallo
In der DSGVO steht, soweit ich das überblicke, nichts von einem Zwang zur kostenlosen Auskunft. Die gabs mit dem alten Gesetz, dem BDSG, auch nicht. So what?
Aha, nur um deine Ansicht nachzuvollziehen, du fändest es also OK, wenn dem User eine Rechnung präsentiert wird, falls er seine Daten anzusehen wünscht?
Gibt es in irgendeinem Gesetz eine Verpflichtung, eine solche Auskunft kostenlos zu erteilen? Wenn ja, lässt sich dieses Recht durchsetzen, wenn nicht, dann gibt es dieses Recht einfach nicht. Dabei ist es ganz egal, was ich o.k. finde. Ich habe dazu auch keine Aussage gemacht, also unterstelle mir mit deiner Frage nicht, das zu befürworten, auch nicht implizit.
… von Löschung kann gar keine Rede sein.
Ist eine (zum Beispiel geschäftliche) Beziehung, bei der deine persönlichen Daten erhoben wurden, beendet und eine gesetzliche Speicherfrist dieser Daten abgelaufen, hast du aber sehr wohl das Recht auf die Löschung deiner persönlichen Daten. Hast du etwas anderes erwartet?
Wüsste nicht, dass wer keine geschäftliche Beziehung zu Creditreform/Schufa/whatever hat, seine Daten dort löschen lassen könnte.
Da die Schufa oder wer auch immer diese Daten nicht selbst von dir erhebt, sondern Banken, Telefonprovider, WerAuchImmer die Daten bei der Schufa hinterlegen, weil sie mit dir Geschäftsverhältnisse haben oder es eine Anbahnung gibt/gab, sind mindestens diese mit der Schufa arbeitenden Firmen in der Pflicht. Die müssen dir gegenüber erklären, was sie haben, wozu sie es benutzen und an wen sie was weitergegeben haben, womit wir bei Schufa und Co. wären. Gibt es keinen Grund für die Datenspeicherung (auch bei der Schufa im Auftrag deines Geschäftspartners), müssen die Daten (nach eventuellen gesetzlichen Fristen) gelöscht werden. Steht sogar, man soll es nicht für möglich halten, im Gesetz.
Meinst du was anderes?
Warum sollte ich?
Keine Ahnung, wo du den „Bäcker um die Ecke“ hernimmst. Erhebt dein „Bäcker um die Ecke“ persönliche Daten von dir? Wenn ja, dann ist er verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Gesetzes zum Umgang mit persönlichen Daten – gemeinhin DSGVO genannt – zu halten. Wenn nicht, und das halte ich für sehr viel wahrscheinlicher, dann nicht. So what?
Die Realität sieht anders aus.
Lege mir hier einfach keine Worte in den Mund, die ich nicht gebraucht habe! Bäcker um die Ecke … pffft … wo gibt's denn sowas?
Zum Beispiel hier.
Und das habe ich, auf welche Weise auch immer, wo als Argument herangezogen? Nochmal: Lege mir hier einfach keine Worte in den Mund, die ich nicht gebraucht habe!
Im Übrigen ist diese Geschichte seit Wochen in der Presse und auch in dem von dir verlinkten Artikel ist nirgendwo von einem „Bäcker um die Ecke“ die Rede. Wenn man deren Abmahung mit Kostennote bekommt, kontaktiert man, wenn man es für nötig hält, seine Rechtsvertretung, die nach der Berichterstattung den Braten hoffentlich riecht, und lässt denen, wenn es denn zutrifft, wegen des gefälschten Mandats einen gewissen Finger zeigen. Keine Ahnung, ob man die nicht gar wegen Betrugs oder Ähnlichem anzeigen kann.
Dass es diese Abmahnungen gibt, heißt nicht, dass sie erfolgreich sind und schon gar nicht, dass es eine Abmahnwelle gibt. Die mir zugängliche Berichterstattung verneint jedenfalls die Existenz der Welle und berichtet auch nicht über erfolgreiche Abmahnungen, sondern aktuell nur über solche, die es nicht sind (z.B. wegen erfundener Mandate).
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett