Henry: Lesetipp: Überwachungsstaat

0 49

Lesetipp: Überwachungsstaat

Henry
  • datenschutz
  • meinung
  1. 0

    Lesetipp: Something is rotten in the state of Denmark

    Henry
    1. 0
      Der Martin
  2. 0
    einsiedler
  3. 0

    Art. 82 Abs. 1 DSGVO Klarer Verstoss

    Henry
    • datenschutz
    • dsgvo
    • meinung
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Henry
        1. 0
          Der Martin
    2. 0
      Auge
      1. 1
        Henry
        1. 0
          Auge
          1. 0
            Henry
            1. 0
              Auge
              1. 0
                Henry
                1. 0
                  Auge
                  1. 0
                    Henry
                    1. 0
                      Christian Kruse
                      1. 0
                        Henry
                        1. 0
                          Christian Kruse
                          1. 0
                            Henry
                            1. 0
                              Christian Kruse
                              1. 0
                                Der Martin
                                1. 0
                                  Auge
                                  1. 0
                                    Der Martin
                        2. 0
                          Matthias Apsel
                          1. 0
                            Henry
                            1. 0
                              Matthias Apsel
                        3. 0
                          Auge
                    2. 0
                      Auge
    3. 2
      Gunnar Bittersmann
      1. 0
        Henry
        1. 0
          Auge
          1. 0
            Henry
            1. 0
              Auge
            2. 0
              Christian Kruse
            3. 0
              Rolf B
              1. 0
                Henry
    4. 1
      Christian Kruse
      1. 0
        Henry
        1. 0
          Tabellenkalk
          1. 0
            Der Martin
    5. 1
      Henry
  4. 2

    Lesetipp: gedankenlosest möglicher Umgang mit intimen Eingaben der Besucher einer Website

    Auge
    • datenschutz
    • facebook
  5. 2
    Encoder (ohne Anmeldung)
    1. 2
      Auge
    2. 0
      Henry
      1. 0
        Encoder (ohne Anmeldung)
        1. 0
          Auge
          1. 0
            Encoder (ohne Anmeldung)

problematische Seite

Hallo,

eigentlich wundern mich solche Meldungen gar nicht mehr. Was mich aber ewig wundern lässt, dass Regierungen die solche und mit Sicherheit noch gewagtere Ambitionen haben, immer wieder gewählt werden. Ich würde ja gerne auswandern, aber leider ist es bei den Ländern, die mich interessieren auch nicht anders.

Gruss
Henry

--
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
  1. problematische Seite

    Hallo,

    Ich würde ja gerne auswandern, aber leider ist es bei den Ländern, die mich interessieren auch nicht anders.

    Darum ist zb. Dänemark auch kein Land für mich.

    Interessant in dem Bericht auch was Deutschland betrifft:

    In Deutschland wurden im Jahr 2017 bei 474 Funkzellenabfragen allein in Berlin fast 60 Millionen Daten erhoben und gespeichert. Offensichtlich hat der Großteil dieser Menschen keine Straftat begangen und wusste nicht mal, dass seine Daten überwacht und gespeichert wurden.

    Gruss
    Henry

    -- Meine Meinung zu DSGVO & Co:
    „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“

    Gruss
    Henry

    --
    Meine Meinung zu DSGVO & Co:
    „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
    1. problematische Seite

      Hi,

      Ich würde ja gerne auswandern, aber leider ist es bei den Ländern, die mich interessieren auch nicht anders.

      mir fallen auf Anhieb vier Länder ein, in denen ich lieber leben würde als in DE, auch wenn dort natürlich auch nicht alles so ist, wie man es sich wünscht. Zwei dieser vier Länder hat der Einsiedler ebenfalls genannt.

      Darum ist zb. Dänemark auch kein Land für mich.

      Und doch sind die Dänen das zufriedenste Volk Europas - das jedenfalls ist angeblich das Ergebnis einer Umfrage, von der ich vor etwa zwei Jahren mal im Radio gehört habe.

      In Deutschland wurden im Jahr 2017 bei 474 Funkzellenabfragen allein in Berlin fast 60 Millionen Daten erhoben und gespeichert. Offensichtlich hat der Großteil dieser Menschen keine Straftat begangen und wusste nicht mal, dass seine Daten überwacht und gespeichert wurden.

      Mit anderen Worten: So ziemlich jeder Handy-Besitzer wurde schon mindestens einmal getrackt. Wahrscheinlich grundlos.

      Schönen Abend,
       Martin

      --
      Frage an Radio Eriwan: Kann man eigentlich gleichzeitig ein guter Kommunist und ein guter Christ sein?
      Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja. Aber warum sollte man sich das Leben doppelt schwer machen?
  2. problematische Seite

    Kann ich gut verstehen, Henry. Zwar würden mich Kanada, Irland oder die baltischen Staaten interessieren, ist aber wohl utopisch. Wenn Dich die nordische Lebensart interessiert, mich würde es auch nach Island oder Grönland ziehen, sollen die sich hier doch alle "gegenseitig wegbomben". Der misanthrop

  3. Hallo,

    habe erst überlegt einen neuen Thread zu erstellen, aber eigentlich passt es auch hierhier.

    Worum gehts? Heute erhielt ich von einem Freund eine merkwürdige Mitteilung, eine Weiterleitung eines Bussgeldbescheides in Höhe von 15 Euro, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, an Ihn postalisch adressiert und gesendet.

    Nur, auf dem Bild bin ich, was auch verständlich ist, ist ja auch mein Auto. Wie konnte das dann passieren? Ganz einfach, vor ca. 2 Jahren ein ähnlicher Fall, nur dass er damals der Fahrer war und die Strafe etwas höher, ca. 70 Euro. So haben wir damals dann auch auf dem Fragebogen ausgeführt, wurde bezahlt und somit erledigt.

    In diesem aktuellen Fall also, hätte das Knöllchen logischerweise mir an meiner Adresse zugestellt werden müssen, bin ja schließlich der Halter und war auch in den letzten Jahren ganz normal so. Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:

    Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.

    Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz? Fragt sich natürlich wie hoch der ausfallen könnte. Ziemlich hoch sollte man meinen, wenn man bedenkt, dass hier ein staatliches Organ dagegen verstösst, dass sicher keine Probleme hätte Firmen finanziell hochpreisig für so was bluten zu lassen. Aber meist ist es ja genau das Gegenteil, gerade staatliche Fehler, werden finaziell kaum Abbitte leisten müssen. Sieht man ja auch bei den extrem geringen, geradezu lächerlichen, Entschädigungen bei zu Unrecht Verurteilten, bei denen sich nach Jahren im Knast die Unschuld rausstellt.

    Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, schreibe das aber hier um euere persönliche Meinung dazu zu hören und zu zeigen was für seltsame Wege eingelagerte Daten auch über Jahre gehen können.

    Gruss
    Henry

    --
    Meine Meinung zu DSGVO & Co:
    „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
    1. Hi,

      Worum gehts? Heute erhielt ich von einem Freund eine merkwürdige Mitteilung, eine Weiterleitung eines Bussgeldbescheides in Höhe von 15 Euro, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, an Ihn postalisch adressiert und gesendet.

      Nur, auf dem Bild bin ich, was auch verständlich ist, ist ja auch mein Auto.

      also du bist der Halter des Fahrzeugs, und du warst in dem Moment auch selbst der Fahrer. Nur zur Klarstellung.

      Wie konnte das dann passieren? Ganz einfach, vor ca. 2 Jahren ein ähnlicher Fall, nur dass er damals der Fahrer war und die Strafe etwas höher, ca. 70 Euro. So haben wir damals dann auch auf dem Fragebogen ausgeführt, wurde bezahlt und somit erledigt.

      Ah, und bei der Bußgeldstelle sind Name und Anschrift deines Freundes offenbar gespeichert worden. Das ist vermutlich noch korrekt, denn manche Verkehrsverstöße werden ja schärfer geahndet, wenn sie sich innerhalb von 3 Jahren wiederholen. Also müssen diese Daten schon aus rein logischen Gründen mindestens 3 Jahre gespeichert bleiben (hat u.a. auch mit der Tilgung von Einträgen in der Flensburger Kartei zu tun).

      Offensichtlich hat die Bußgeldstelle aber bei einem erneuten Verstoß innerhalb dieser Zeit - wieder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn auch minimal - automatisch und ohne Rückfrage wieder den von damals angegebenen Fahrer zur Verantwortung gezogen.

      Dürfen die das? - Ich weiß es nicht. Ich war bisher überzeugt, dass die grundsätzlich erstmal den Halter anschreiben müssen.

      In diesem aktuellen Fall also, hätte das Knöllchen logischerweise mir an meiner Adresse zugestellt werden müssen, bin ja schließlich der Halter und war auch in den letzten Jahren ganz normal so. Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein

      Ich glaube nicht einmal, dass es ein Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften war, sondern meines Erachtens einfach ein Versehen (was IMO in der Form auch nicht hätte passieren dürfen).

      Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.

      Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz?

      Wenn, dann doch eher dein Freund, der irrtümlich verdächtigt wurde und dadurch Konsequenzen für einen Vorfall tragen müsste, an dem er gar nicht beteiligt war.

      Fragt sich natürlich wie hoch der ausfallen könnte. Ziemlich hoch sollte man meinen, wenn man bedenkt, dass hier ein staatliches Organ dagegen verstösst, dass sicher keine Probleme hätte Firmen finanziell hochpreisig für so was bluten zu lassen. Aber meist ist es ja genau das Gegenteil, gerade staatliche Fehler, werden finaziell kaum Abbitte leisten müssen.

      Ja, das fürchte ich auch. Zumal keinem von euch ein wirklicher Schaden entstanden ist, weil die Angelegenheit ja sicher geklärt wird, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

      Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, schreibe das aber hier um euere persönliche Meinung dazu zu hören und zu zeigen was für seltsame Wege eingelagerte Daten auch über Jahre gehen können.

      Ich bin gespannt, was der Fachmann dazu sagt, vermute aber, dass außer einem Achselzucken und vielleicht einem "automatisch erstellten und ohne Unterschrift gültigen" Entschuldigungsschreiben nichts dabei rumkommt.

      Viel Erfolg,
       Martin

      --
      Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
      1. Hallo Der,

        also du bist der Halter des Fahrzeugs, und du warst in dem Moment auch selbst der Fahrer. Nur zur Klarstellung.

        Genau.

        Offensichtlich hat die Bußgeldstelle aber bei einem erneuten Verstoß innerhalb dieser Zeit - wieder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn auch minimal - automatisch und ohne Rückfrage wieder den von damals angegebenen Fahrer zur Verantwortung gezogen.

        Genau, und das dürfte nicht rechtmäßig sein.

        Dürfen die das? - Ich weiß es nicht. Ich war bisher überzeugt, dass die grundsätzlich erstmal den Halter anschreiben müssen.

        So ist es und nicht nur erstmal, sondern überhaupt. Eine Fahrerfestellung hätte auch nicht dazu führen dürfen, dass er meine Daten (Bild, Position zum Datum, usw.) zugestellt bekommt.

        Ich glaube nicht einmal, dass es ein Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften war, sondern meines Erachtens einfach ein Versehen (was IMO in der Form auch nicht hätte passieren dürfen).

        Das glaube ich auch, würde aber dem Staat und andere Instanzen nicht davon abhalten im ähnlich gelagerten Fall höhe Bussgelder zu veranschlagen.

        Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz?

        Wenn, dann doch eher dein Freund, der irrtümlich verdächtigt wurde und dadurch Konsequenzen für einen Vorfall tragen müsste, an dem er gar nicht beteiligt war.

        Er vielleicht auch, aber prioritsätsmäßig ich, weil meine privaten Daten in fremde unauthorisierte Hände gegeben wurde.

        Ja, das fürchte ich auch. Zumal keinem von euch ein wirklicher Schaden entstanden ist, weil die Angelegenheit ja sicher geklärt wird, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

        Es ist ein Schaden enstanden, meine Daten wurden unrechtsmäßig an Dritte übergeben. Auch wenn ich das persönlich (in diesem Fall) nicht als besonders schlimm empfinde, würden (müssten) engagierte Datenschutzinteressierte das prinzipiell erschreckend finden.

        Ich bin gespannt, was der Fachmann dazu sagt, vermute aber, dass außer einem Achselzucken und vielleicht einem "automatisch erstellten und ohne Unterschrift gültigen" Entschuldigungsschreiben nichts dabei rumkommt.

        Telefonisch hat er sich da aber schon ganz anders ausgedrückt, aber mal sehen.... Halte euch hier auf dem Laufenden, wenn gewünscht.

        Gruss
        Henry

        --
        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
        1. Hallo,

          Eine Fahrerfestellung hätte auch nicht dazu führen dürfen, dass er meine Daten (Bild, Position zum Datum, usw.) zugestellt bekommt.

          stimmt, den Aspekt hatte ich gar nicht bedacht! Klar, die Tatsache, dass deine persönlichen Daten einem Unbefugten in die Hände gespielt wurden, ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn auch vermutlich nicht vorsätzlich, sondern nur aus Unachtsamkeit oder mangelnder Sorgfalt.

          Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz?

          Wenn, dann doch eher dein Freund, der irrtümlich verdächtigt wurde und dadurch Konsequenzen für einen Vorfall tragen müsste, an dem er gar nicht beteiligt war.

          Er vielleicht auch, aber prioritsätsmäßig ich, weil meine privaten Daten in fremde unauthorisierte Hände gegeben wurde.

          Ja, gut - jetzt, nachdem ich diesen Punkt erkannt habe, sehe ich das auch so.
          Nur: Wie willst du den Schadenersatzanspruch beziffern? Ob es für sowas schon Präzedenzfälle gibt, wage ich zu bezweifeln.

          Es ist ein Schaden enstanden, meine Daten wurden unrechtsmäßig an Dritte übergeben. Auch wenn ich das persönlich (in diesem Fall) nicht als besonders schlimm empfinde, würden (müssten) engagierte Datenschutzinteressierte das prinzipiell erschreckend finden.

          Ja, d'accord.

          Halte euch hier auf dem Laufenden, wenn gewünscht.

          Sehr gern, was mich betrifft.

          Ciao,
           Martin

          --
          Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
    2. Hallo

      In diesem aktuellen Fall also, hätte das Knöllchen […] mir an meiner Adresse zugestellt werden müssen […]. Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:

      Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.

      Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz?

      Hast du einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten? Wenn nicht, dann nicht.

      Tschö, Auge

      --
      Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
      Hohle Köpfe von Terry Pratchett
      1. Hallo Auge,

        Hast du einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten? Wenn nicht, dann nicht.

        Tja, habe ich das oder nicht?

        Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen. Des Weiteren muss ein Verschulden des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters vorliegen. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter den Datenschutzverstoß vorsätzlich oder fahrlässig herbeiführt.

        Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dsgvo-schadensersatz-bei-datenschutzverstoss-moeglich/

        Gruss
        Henry

        --
        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
        1. Hallo

          Hast du einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten? Wenn nicht, dann nicht.

          Tja, habe ich das oder nicht?

          Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen. Des Weiteren muss ein Verschulden des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters vorliegen. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter den Datenschutzverstoß vorsätzlich oder fahrlässig herbeiführt.

          • Wer soll hier „der Dritte“ sein?
          • Welche deiner personenbezogenen Daten wurden dieser/diesem/diesen Dritten zugänglich gemacht?

          Tschö, Auge

          --
          Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
          Hohle Köpfe von Terry Pratchett
          1. Hallo Auge,

            • Wer soll hier „der Dritte“ sein?

            Na wohl mein Bekannter, zu dem ja mittlerweile theoretisch auch ein "nicht freundschaftliches" Verhältnis bestehen könnte.

            • Welche deiner personenbezogenen Daten wurden dieser/diesem/diesen Dritten zugänglich gemacht?

            Kennzeichen, Bild von mir, Datum und Ort des Geschehen. Reicht das nicht bereits?

            Gruss
            Henry

            --
            Meine Meinung zu DSGVO & Co:
            „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
            1. Hallo

              • Wer soll hier „der Dritte“ sein?

              Na wohl mein Bekannter, zu dem ja mittlerweile theoretisch auch ein "nicht freundschaftliches" Verhältnis bestehen könnte.

              Wenn die wirklich wollen, werden die rausbekommen, dass dem nicht so ist.

              • Welche deiner personenbezogenen Daten wurden dieser/diesem/diesen Dritten zugänglich gemacht?

              Kennzeichen, Bild von mir, Datum und Ort des Geschehen. Reicht das nicht bereits?

              Was nach meinem obigen Punkt noch an Daten über dich, von denen dein Bekannter nichts wusste, übrigbleibt, wird der Zeitpunkt der Fahrt und der Standort des Blitzers/der Geschwindigkeitskontrolle sein. Keine Ahnung, wie weit das trägt.

              Tschö, Auge

              --
              Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
              Hohle Köpfe von Terry Pratchett
              1. Hallo Auge,

                Was nach meinem obigen Punkt noch an Daten über dich, von denen dein Bekannter nichts wusste, übrigbleibt, wird der Zeitpunkt der Fahrt und der Standort des Blitzers/der Geschwindigkeitskontrolle sein. Keine Ahnung, wie weit das trägt.

                Aha, mal sehen ob ich dich richtig verstehe? Also nur weil mein Bekannter weiß wie ich aussehe, kann man ihm ruhig aktuelle Bilder vom zusenden. Ebenso mein Kennzeichen, was sich ja mittlerweile auch geändert haben könnte? Und wie schnell ich wo (vielleicht mal extrem fiktiv auf die Spitze getrieben, direkte Nachbarschaft bei der Freundin meines Freundes) gefahren bin ist vielleicht auch nicht so weltbewegend?

                Na gut, dann drehen wir das mal um. Mal angenommen ich würde dich und deine Bekannten kennen und denen ein Bild senden was ich Samstag Nacht um 23:17 von dir irgendwo aufgenommen habe. Würdest du dann auch sagen (ernstgemeinte Frage), wäre erst mal Sache deiner Bekannten sich damit rumzuärgern?

                Gruss
                Henry

                --
                Meine Meinung zu DSGVO & Co:
                „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
                1. Hallo

                  Was nach meinem obigen Punkt noch an Daten über dich, von denen dein Bekannter nichts wusste, übrigbleibt, wird der Zeitpunkt der Fahrt und der Standort des Blitzers/der Geschwindigkeitskontrolle sein. Keine Ahnung, wie weit das trägt.

                  Aha, mal sehen ob ich dich richtig verstehe? Also nur weil mein Bekannter weiß wie ich aussehe, kann man ihm ruhig aktuelle Bilder vom zusenden. Ebenso mein Kennzeichen, was sich ja mittlerweile auch geändert haben könnte?

                  Nein, du verstehst das nicht richtig. Meiner Meinung nach willst du das auch nicht. Du willst nur dein DSGVO-Bußgeld goutiert bekommen.

                  Ich habe nicht geschrieben, dass man aus den wenigen Daten über den Vorfall, die deinem Bekannten bekannt gemacht wurden und die er mutmaßlich vorher nicht besaß, nicht Schlüsse ziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen. Zuerst ist da aber nichts außer Ort und Zeit des Vorfalls.

                  Dein Bekannter kennt dein Gesicht, (mit großer Wahrscheinlichkeit) auch deine Adresse und wohl auch dein Geburtsdatum. Da die Zustellung des Bescheids wohl auf Basis des Kennzeichens und des zwei Jahre zurückliegenden Verfahrens zum Fahrzeug mit diesem Kennzeichen erfolgte, fällt die unberechtigte Bekanntgabe eines neuen Kennzeichens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls aus.

                  Bleiben die Schlussfolgerungen aus Zeit und Ort. Um bei deinem „extrem fiktiv auf die Spitze getrieben[en]“ Szenario zu bleiben …

                  Und wie schnell ich wo (vielleicht mal extrem fiktiv auf die Spitze getrieben, direkte Nachbarschaft bei der Freundin meines Freundes) gefahren bin ist vielleicht auch nicht so weltbewegend?

                  Wenn dein Bekannter dich deiner Zähne entledigt, weil er wegen des Bescheids davon ausgeht, dass du etwas mit seiner Freundin hast, dann ist das eine Folge der unberechtigterweise an die falsche Person herausgegebenen Daten. Dann würde ich einen sowohl materiellen (notwendiger Zahnersatz) als auch immateriellen (Ächtung im Dorf, Kosten für einen notwendigen Umzug mit Wechsel des Arbeitsplatzes, etc.) Schaden unbedingt bejahen.

                  Den müsstest du aber erst einmal bekanntmachen und gerichtlich prüfen lassen. Einfach so, weil eine dir bekannte Person mit ihr bekannten als auch unbekannten personenbezogenen Daten über dich „versorgt“ wurde, ist ein wie auch immer gearteter Schaden nicht per se vorhanden.

                  Na gut, dann drehen wir das mal um. Mal angenommen ich würde dich und deine Bekannten kennen und denen ein Bild senden was ich Samstag Nacht um 23:17 von dir irgendwo aufgenommen habe. Würdest du dann auch sagen (ernstgemeinte Frage), wäre erst mal Sache deiner Bekannten sich damit rumzuärgern?

                  Fit bist du ja, Hüpfst hier vom Höxchen zum Stöxchen. Wo zum Teufel kommt jetzt ein rumärgern von B mit einem Foto von A her?

                  Tschö, Auge

                  --
                  Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                  Hohle Köpfe von Terry Pratchett
                  1. Hallo Auge,

                    Nein, du verstehst das nicht richtig. Meiner Meinung nach willst du das auch nicht. Du willst nur dein DSGVO-Bußgeld goutiert bekommen.

                    Was ich will ist Gleiches Recht für alle, gibt es eh nur in Ausnahmefällen. Das hier wäre einer.

                    Ich habe nicht geschrieben, dass man aus den wenigen Daten über den Vorfall, die deinem Bekannten bekannt gemacht wurden und die er mutmaßlich vorher nicht besaß, nicht Schlüsse ziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen. Zuerst ist da aber nichts außer Ort und Zeit des Vorfalls.

                    Ist Datenschutz denn erst wichtig, wenn ein Nachteil daraus entsteht, oder ist bereits die Weitergabe von privaten Daten ein Nachteil?

                    Dein Bekannter kennt dein Gesicht, (mit großer Wahrscheinlichkeit) auch deine Adresse und wohl auch dein Geburtsdatum. Da die Zustellung des Bescheids wohl auf Basis des Kennzeichens und des zwei Jahre zurückliegenden Verfahrens zum Fahrzeug mit diesem Kennzeichen erfolgte, fällt die unberechtigte Bekanntgabe eines neuen Kennzeichens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls aus.

                    Nein, das Kennzeichen hätte ich tatsächlich aufgrund einer speziellen lokalen Gegebenheit ändern können, hatte sogar mal kurz drüber nachgedacht vor eienr Weile. Hätte, glaube ich, aber ander aktuell passierten Situation nichts geändert.

                    Bleiben die Schlussfolgerungen aus Zeit und Ort. Um bei deinem „extrem fiktiv auf die Spitze getrieben[en]“ Szenario zu bleiben …

                    Und wie schnell ich wo (vielleicht mal extrem fiktiv auf die Spitze getrieben, direkte Nachbarschaft bei der Freundin meines Freundes) gefahren bin ist vielleicht auch nicht so weltbewegend?

                    Wenn dein Bekannter dich deiner Zähne entledigt, weil er wegen des Bescheids davon ausgeht, dass du etwas mit seiner Freundin hast, dann ist das eine Folge der unberechtigterweise an die falsche Person herausgegebenen Daten....

                    Wie ich schon sagte, wenn erst eine Folgeerscheinung eine mögliche Datenschutzverletzung aufzeigt, dann habe ich wohl das ganze Konzept bisher nicht begriffen, doch das glaube ich nicht.

                    Fit bist du ja, Hüpfst hier vom Höxchen zum Stöxchen. Wo zum Teufel kommt jetzt ein rumärgern von B mit einem Foto von A her?

                    Nix hüpf hüpf... Hast du das nicht gemeint, als du geschrieben hast:

                    Ich lese aus seinem Posting exakt nichts anderes heraus. Dein Bekannter wurde angeschrieben, also ist er aktuell der Einzige, der in Aktion treten sollte. „Bin ich nicht.“, „Ist nicht mein Auto.“, „Was wollt ihr von mir?“.

                    Dann meintest du damit also eventuell nur, was Gunnar damit gemeint haben könnte und gar nicht wie du vorgehen würdest?

                    Gruss
                    Henry

                    --
                    Meine Meinung zu DSGVO & Co:
                    „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
                    1. Hallo Henry,

                      Ich habe nicht geschrieben, dass man aus den wenigen Daten über den Vorfall, die deinem Bekannten bekannt gemacht wurden und die er mutmaßlich vorher nicht besaß, nicht Schlüsse ziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen. Zuerst ist da aber nichts außer Ort und Zeit des Vorfalls.

                      Ist Datenschutz denn erst wichtig, wenn ein Nachteil daraus entsteht, oder ist bereits die Weitergabe von privaten Daten ein Nachteil?

                      Dir ging es hier in diesem Teilzweig um Schadenersatz. Ob das Vorgehen moralisch oder de jure richtig ist oder nicht, darüber hat Auge gar nichts gesagt. Er bezog sich nur auf etwaige Ansprüche auf Schadenersatz. Siehe auch seine Antwort. Und damit du Anspruch auf Schadenersatz hast, dafür muss halt ein konkreter Schaden vorliegen (und kein theoretisch möglicher). 🤷‍♂️

                      LG,
                      CK

                      1. Hallo Christian,

                        Dir ging es hier in diesem Teilzweig um Schadenersatz. Ob das Vorgehen moralisch oder de jure richtig ist oder nicht, darüber hat Auge gar nichts gesagt. Er bezog sich nur auf etwaige Ansprüche auf Schadenersatz. Siehe auch seine Antwort. Und damit du Anspruch auf Schadenersatz hast, dafür muss halt ein konkreter Schaden vorliegen (und kein theoretisch möglicher). 🤷‍♂️

                        Ähm nein, darauf hatte ich ja schon geantwortet. Es muss gar kein Schaden vorliegen laut Gesetzestext.

                        oder nochmal:

                        Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen.

                        Gruss
                        Henry

                        --
                        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
                        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
                        1. Hallo Henry,

                          Ähm nein, darauf hatte ich ja schon geantwortet. Es muss gar kein Schaden vorliegen laut Gesetzestext.

                          oder nochmal:

                          Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen.

                          Naja, dann wünsche ich dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. 😀

                          LG,
                          CK

                          1. Hallo Christian,

                            Naja, dann wünsche ich dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. 😀

                            Danke, ob ich da aber was mache, soll mein Anwalt entscheiden. Ich frage mich halt immer nur, wo die Datenschutzenthusiasten sind, wenn sie solche Storys oder auch deinen Fall hören. Denn ich selbst halte ja bekanntermaßen selbst nichts von der DSGVO und bekomme daher hier auch oft Gegenwind dazu. Nur wo ist der Aufschrei, wenn der Staat dagegen verstösst?

                            Gruss
                            Henry

                            --
                            Meine Meinung zu DSGVO & Co:
                            „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
                            1. Hallo Henry,

                              Nur wo ist der Aufschrei, wenn der Staat dagegen verstösst?

                              hast du mal geschaut, was die letzten Monate über los war? Wieviele Demos es gab zum Thema Datenschutz? Etwa bezüglich der neuen Polizei-Gesetze oder wegen der Funkzellenabfrage? Und wieviel Berichterstattung es dazu gibt?

                              Dass du das nicht siehst heisst ja nicht, dass es nicht da ist 😉

                              In meiner Wahrnehmung wird viel und gerne über den (mangelnden) Datenschutz der öffentlichen Hand gesprochen. Und das ist IMHO auch gut so.

                              LG,
                              CK

                              1. Hallo Christian,

                                Nur wo ist der Aufschrei, wenn der Staat dagegen verstösst?

                                hast du mal geschaut, was die letzten Monate über los war? Wieviele Demos es gab zum Thema Datenschutz? Etwa bezüglich der neuen Polizei-Gesetze oder wegen der Funkzellenabfrage? Und wieviel Berichterstattung es dazu gibt?

                                das liegt aber wohl vor allem daran, dass mit Einführung der DSGVO das Thema der Allgemeinheit wieder bewusst gemacht wurde.

                                Aus deutscher Sicht hätte es diese Verordnung nicht gebraucht; das deutsche BDSG ist quasi eine Obermenge der DSGVO und geht bei einigen Punkten sogar darüber hinaus.
                                Es wurde nur in vielen Fällen nicht eingehalten - aber auch selten eingeklagt und hat deshalb in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden.

                                In meiner Wahrnehmung wird viel und gerne über den (mangelnden) Datenschutz der öffentlichen Hand gesprochen. Und das ist IMHO auch gut so.

                                Ja, auf jeden Fall.

                                Ciao,
                                 ****** [aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht]

                                --
                                Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
                                1. Hallo

                                  Hallo Christian,

                                  Nur wo ist der Aufschrei, wenn der Staat dagegen verstösst?

                                  hast du mal geschaut, was die letzten Monate über los war? Wieviele Demos es gab zum Thema Datenschutz? Etwa bezüglich der neuen Polizei-Gesetze oder wegen der Funkzellenabfrage? Und wieviel Berichterstattung es dazu gibt?

                                  das liegt aber wohl vor allem daran, dass mit Einführung der DSGVO das Thema der Allgemeinheit wieder bewusst gemacht wurde.

                                  Aus deutscher Sicht hätte es diese Verordnung nicht gebraucht; das deutsche BDSG ist quasi eine Obermenge der DSGVO und geht bei einigen Punkten sogar darüber hinaus.

                                  Dem möchte ich, so allgemein, wie du es formuliert hast, widersprechen.

                                  Es wurde nur in vielen Fällen nicht eingehalten - aber auch selten eingeklagt und hat deshalb in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden.

                                  Das BSDG bot bei weitem nicht die Rechte, als Betroffener auf Gesetzesverstöße zu reagieren, die die DSGVO bietet. Das ist der Grund, warum „so selten“ (ein)-geklagt wurde und das ist auch der Grund, warum das BSDG so zahnlos war und so leicht nicht einzuhalten war.

                                  Tschö, Auge

                                  --
                                  Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                                  Hohle Köpfe von Terry Pratchett
                                  1. Hi,

                                    Aus deutscher Sicht hätte es diese Verordnung nicht gebraucht; das deutsche BDSG ist quasi eine Obermenge der DSGVO und geht bei einigen Punkten sogar darüber hinaus.

                                    Dem möchte ich, so allgemein, wie du es formuliert hast, widersprechen.

                                    ich habe jedenfalls nur gute Erfahrungen gemacht, wenn ich mich aufs BDSG bezogen habe.

                                    Es wurde nur in vielen Fällen nicht eingehalten - aber auch selten eingeklagt und hat deshalb in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden.

                                    Das BSDG bot bei weitem nicht die Rechte, als Betroffener auf Gesetzesverstöße zu reagieren, die die DSGVO bietet.

                                    Ich glaube, das unterschätzt du. Ich habe in zahlreichen Fällen Firmen angeschrieben und meine Rechte eingefordert, die mir aufgrund des BDSG zustehen (Auskunft, Löschung von Daten, Unterlassung), und dabei nur andeutungsweise mit der Möglichkeit gespielt, rechtliche Schritte zu unternehmen. Und in fast allen Fällen haben die angeschriebenen Unternehmen mit eingekniffenem Schwanz eingelenkt und klein beigegeben.

                                    Das ist der Grund, warum „so selten“ (ein)-geklagt wurde und das ist auch der Grund, warum das BSDG so zahnlos war und so leicht nicht einzuhalten war.

                                    Auch hier habe ich den Eindruck, dass du die Tragweite des BDSG unterschätzt.

                                    Ciao,
                                     Martin

                                    --
                                    Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
                        2. Hallo Henry,

                          Ähm nein, darauf hatte ich ja schon geantwortet. Es muss gar kein Schaden vorliegen laut Gesetzestext.

                          oder nochmal:

                          Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen.

                          gar kein Schaden != immaterieller Schaden.

                          Du musst also schon gut darlegen, wo du den immateriellen Schaden siehst.

                          Dass die Bußgeldstelle gegen die DSGVO verstoßen hat, steht für mich außer Frage.

                          Bis demnächst
                          Matthias

                          --
                          Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
                          ¯\_(ツ)_/¯
                          1. Hallo Matthias,

                            gar kein Schaden != immaterieller Schaden.

                            Doch == oder? Weil "gar kein Schaden" kann es gar nicht geben, meine privaten Daten unerlaubt an Dritte abzugeben ist bereits ein Schaden.

                            Du musst also schon gut darlegen, wo du den immateriellen Schaden siehst.

                            Dass die Bußgeldstelle gegen die DSGVO verstoßen hat, steht für mich außer Frage.

                            Und das ist dann kein Schaden für mich, kein Verstoss gegen meine Rechte? Will jetzt nicht unzählige Beispiel dazu aufzählen wo diese Ansicht fehlerhaft wäre, aber kann man sich ja leicht ausmalen.

                            Gruss
                            Henry

                            --
                            Meine Meinung zu DSGVO & Co:
                            „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
                            1. Hallo Henry,

                              Und das ist dann kein Schaden für mich,

                              ich denke, es ist kein Schaden

                              kein Verstoss gegen meine Rechte?

                              wohl aber ein Verstoß gegen deine Rechte.

                              Aber wie du da am besten handelst, wird dir dein Anwalt sicher erläutern. Ich bin gespannt, was er sagt.

                              Bis demnächst
                              Matthias

                              --
                              Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
                              ¯\_(ツ)_/¯
                        3. Hallo

                          Ähm nein, darauf hatte ich ja schon geantwortet. Es muss gar kein Schaden vorliegen laut Gesetzestext.

                          Du glaubst Schadensersatzanspruch ohne Schaden zu haben?

                          oder nochmal:

                          Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen.

                          Ja, nochmal und zwar verstehend (fette Hervorhebung von dir).

                          Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden

                          Auch ein immaterieller Schaden (das ist ja, worauf du offensichtlich hinaus willst) ist nichts weiter als ein Schaden. Und auch für den bekommst du nur dann Schmerzensgeld, wenn du ihn gerichtsfest nachweisen kannst.

                          Tschö, Auge

                          --
                          Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                          Hohle Köpfe von Terry Pratchett
                    2. Hallo

                      Ich habe nicht geschrieben, dass man aus den wenigen Daten über den Vorfall, die deinem Bekannten bekannt gemacht wurden und die er mutmaßlich vorher nicht besaß, nicht Schlüsse ziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen. Zuerst ist da aber nichts außer Ort und Zeit des Vorfalls.

                      Ist Datenschutz denn erst wichtig, wenn ein Nachteil daraus entsteht, oder ist bereits die Weitergabe von privaten Daten ein Nachteil?

                      Worüber reden wir hier eigentlich? Die ganze Zeit versuche ich dir klar zumachen, dass es für einen Schadensersatz eines Schadens bedarf. Davon, dass die Behörde keinen Fehler gemacht hat, habe ich hingegen nichts geschrieben.

                      Du kannst also eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die DSGVO stellen und eventuell muss die Behörde zu einem Bußgeld verurteilt. Vielleicht auch zu einem, das zumindest auf den ersten Blick weh tut. Wobei das Bußgeld ja an den Staat/das Bundesland geht, dass es soeben bezahlt hat.

                      Das alles begründet aber keineswegs von sich aus einen Schadensersatz, auf den du Anspruch zu haben glaubst. Den Schaden musst du so gut begründen können, dass ein Gericht deiner Argumentation folgt und die Behörde dazu verurteilt, ihn zu zahlen.

                      Tschö, Auge

                      --
                      Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                      Hohle Köpfe von Terry Pratchett
    3. @@Henry

      Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz? […] Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten

      Der wird dir sicherlich auch raten, dich erstmal aus der Sache rauszuhalten.

      Dein Freund schreibt freundlich, aber entschieden zurück, dass er den Verstoß nicht zugibt, weil er – wie auf dem Bild erkennbar – gar nicht der Fahrer war. Da es sich auch nicht um sein Fahrzeug handelt, braucht er auch gar zu nicht wissen, wer denn der Fahrer war.

      Dann sind die wieder am Zug und müssen überlegen, ob der Aufwand lohnt, wegen 15 Euro den Schuldigen zu ermitteln. Du lehnst dich erstmal entspannt zurück und wartest ab.

      LLAP 🖖

      --
      „Man kann sich halt nicht sicher sein“, sagt der Mann auf der Straße, „dass in einer Gruppe Flüchtlinge nicht auch Arschlöcher sind.“
      „Stimmt wohl“, sagt das Känguru, „aber immerhin kann man sich sicher sein, dass in einer Gruppe Rassisten nur Arschlöcher sind.“

      —Marc-Uwe Kling
      1. Hallo Gunnar,

        Dann sind die wieder am Zug und müssen überlegen, ob der Aufwand lohnt, wegen 15 Euro den Schuldigen zu ermitteln. Du lehnst dich erstmal entspannt zurück und wartest ab.

        Dafür, dass hier der Datenschutz und insbsondere die DSGVO so oft hochgelobt und wichtig erachtet wird, wundert mich offen gesagt, dass es für deine Antwort noch keine Minuspunkte hagelt. Nichts gegen dich, wundert mich nur.

        Ach ja, und geht mir sicherlich nicht um die 15 Euro, die würde ich lieber bezahlen als das HickHack mit den Behörden, wäre dann nämlich nicht wirklich "entspannend zurücklehnend".

        Gruss
        Henry

        --
        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
        1. Hallo

          Dann sind die wieder am Zug und müssen überlegen, ob der Aufwand lohnt, wegen 15 Euro den Schuldigen zu ermitteln. Du lehnst dich erstmal entspannt zurück und wartest ab.

          Dafür, dass hier der Datenschutz und insbsondere die DSGVO so oft hochgelobt und wichtig erachtet wird, wundert mich offen gesagt, dass es für deine Antwort noch keine Minuspunkte hagelt. Nichts gegen dich, wundert mich nur.

          Mich wundert, wie du den Tip, entspannt zu bleiben, mit der DSGVO in Zusammenhang bringst und zudem, woraus du da einen Widerspruch konstruierst. Echt rätselhaft …

          Tschö, Auge

          --
          Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
          Hohle Köpfe von Terry Pratchett
          1. Hallo Auge,

            Mich wundert, wie du den Tip, entspannt zu bleiben, mit der DSGVO in Zusammenhang bringst und zudem, woraus du da einen Widerspruch konstruierst. Echt rätselhaft …

            Nichts zu tun und mich rauszuhalten, anstatt den klaren Verstoss zu verfolgen, ist für dich kein Widerspruch? Mit Raushalten und Füße hochlegen meinte Gunnar wohl nicht nur das Knöllchen, oder?

            Gruss
            Henry

            --
            Meine Meinung zu DSGVO & Co:
            „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
            1. Hallo

              Mich wundert, wie du den Tip, entspannt zu bleiben, mit der DSGVO in Zusammenhang bringst und zudem, woraus du da einen Widerspruch konstruierst. Echt rätselhaft …

              Nichts zu tun und mich rauszuhalten, anstatt den klaren Verstoss zu verfolgen, ist für dich kein Widerspruch?

              Dazu lese ich nichts. Da steht nichts von „anstatt“, sondern von „erstmal“.

              Mit Raushalten und Füße hochlegen meinte Gunnar wohl nicht nur das Knöllchen, oder?

              Ich lese aus seinem Posting exakt nichts anderes heraus. Dein Bekannter wurde angeschrieben, also ist er aktuell der Einzige, der in Aktion treten sollte. „Bin ich nicht.“, „Ist nicht mein Auto.“, „Was wollt ihr von mir?“.

              Tschö, Auge

              --
              Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
              Hohle Köpfe von Terry Pratchett
            2. Hallo Henry,

              Mich wundert, wie du den Tip, entspannt zu bleiben, mit der DSGVO in Zusammenhang bringst und zudem, woraus du da einen Widerspruch konstruierst. Echt rätselhaft …

              Nichts zu tun und mich rauszuhalten, anstatt den klaren Verstoss zu verfolgen, ist für dich kein Widerspruch?

              Der Widerspruch liegt im Handeln der Strafverfolgungsbehörde, aber IHMO nicht in Gunnars Tip. Den wenden so einige an, und die Behörde gibt oft deutlich mehr Geld bei diesem Quatsch aus als sie durch die Gebühren dann einnimmt.

              Ob man das gut findet ist eine andere Frage, aber einen Widerspruch zur DSGVO sehe ich da nicht. Ist ja deine Entscheidung, ob du das verfolgst oder nicht.

              Mit Raushalten und Füße hochlegen meinte Gunnar wohl nicht nur das Knöllchen, oder?

              Ich verstehe es so, dass du erst in Erscheinung treten solltest, wenn du auch direkt angeschrieben wirst. Ob du es dann zur Anzeige bringst oder nicht, ist dann ja nochmal eine andere Frage 🤷‍♂️

              LG,
              CK

            3. Hallo Henry,

              natürlich ist es ärgerlich, dass man bei der Bußgeldstelle so blöd war, einen temporären Fahrer mit dem Halter zu verwechseln. Man hatte - vermute ich - die alte Adresse noch gespeichert, als "letzter bekannter Fahrer", und deinen Freund deshalb angeschrieben.

              Ich habe keine Ahnung, was man alles in solchen Stellungnahmen angeben kann/soll/muss, wie ihr sie damals geschrieben habt, aber könnte die Bußgeldstelle daraus vielleicht ableiten, dass dein Freund nicht nur einmalig der Fahrer des Fahrzeugs war, sondern eigentlich der ständige Fahrer ist? Sowas kommt häufig genug vor. Und wenn sie euch eure damaligen Worte in der Tastatur umdrehen können, so dass das Anschreiben deines Freundes als einzig legitime Handlung da steht, dann geht die Schadenersatzforderung möglicherweise nach hinten los, das müsst ihr jedenfalls genau prüfen. Eine Beschwerde könnte beim Kreis-/Landes-/Bundesdatenschutzbeauftragten einzureichen sein, und wer weiß, was daraus dann wird.

              Der geringste Ärger ist jedenfalls, wenn ihr die Dummheit vom Amt ausnutzt und dein Freund einfach sagt "das bin ich nicht und ich besitze dieses Auto nicht". Die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, ist bei 15 Euro Bußgeld hoch genug. Dass man Dir dann ein Bußgeldverfahren aufnötigen will, zu erhöhten Kosten, kann ich mir nicht vorstellen, denn der Falschversand war ja der Fehler der Bußgeldstelle. Und wenn doch, kannst Du feiern, denn dann haben sie den Pudel nicht nur geschossen, sondern auch noch als Spanferkel gebraten.

              Rolf

              --
              sumpsi - posui - clusi
              1. Hallo Rolf,

                Der geringste Ärger ist jedenfalls, wenn ihr die Dummheit vom Amt ausnutzt und dein Freund einfach sagt "das bin ich nicht und ich besitze dieses Auto nicht". Die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, ist bei 15 Euro Bußgeld hoch genug. Dass man Dir dann ein Bußgeldverfahren aufnötigen will, zu erhöhten Kosten, kann ich mir nicht vorstellen, denn der Falschversand war ja der Fehler der Bußgeldstelle. Und wenn doch, kannst Du feiern, denn dann haben sie den Pudel nicht nur geschossen, sondern auch noch als Spanferkel gebraten.

                Nein, der geringste Ärger ist das nicht unbedingt. Hatte mit diesem Amt schon mal Ärger, das war vor ca. 4 Jahren. Damals bekam ich auch ein Knöllchen, mein Erstes mit diesem Fahrzeug (Firmenfahrzeug), bzw. eigentlich doch nicht weil es vermutlich beim Nachbarn eingeworfen wurde. Anstatt erneutem Knöllchen/Mahnung sah ich mich direkt mit der Aufforderung konfrontiert ein Fahrtenbuch zu führen. Meine Versuche das auf nette Art mit dem Amt zu klären, misslangen. Es kam zum Prozess in Düsseldorf, den das Amt verlor. Da ich aber damals natürlich nicht wusste wie der Prozess ausging, war natürlich die Zeit dazwischen kein "geringster Ärger", denn hätte ich verloren hätte ich Gerichtskosten tragen müssen und Fahrtenbuch führen müssen. Also was das Knöllchen hier betrifft, ist für mich der "geringste Ärger" es einfach zu bezahlen. Unabhängig davon will mein Gerechtigkeitsempfinden aber nicht den Verstoss gegen den Datenschutz akzeptieren, nicht weil ich so sehr die DSGVO liebe, sondern einfach, weil ich den Ämtern die gleichen Repressalien beim Verstoss zugestehe, die sie unsereins auferlegen.

                Gruss
                Henry

                --
                Meine Meinung zu DSGVO & Co:
                „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
    4. Hallo Henry,

      Worum gehts? Heute erhielt ich von einem Freund eine merkwürdige Mitteilung, eine Weiterleitung eines Bussgeldbescheides in Höhe von 15 Euro, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, an Ihn postalisch adressiert und gesendet.

      Ja, sowas ist bei uns in der Familie auch mal passiert. Einer meiner Brüder ist zu schnell gefahren, das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Zu dem Zeitpunkt haben sich zwei meiner Brüder das Auto geteilt. Auf den Bußgeldbescheid hat mit Widerspruch reagiert, weil er nicht gefahren ist. Er wisse nicht, wer gefahren sei.

      Ein anderer meiner Brüder, der das Auto noch nie gefahren ist, hat dann den Bußgeldbescheid bekommen. Der ist weder gefahren noch wohnen sie zusammen oder sonstwas. Er ist auch noch nie in Erscheinung getreten, weil er seit Erlangen des Führerscheins nicht mehr gefahren ist. Er hat Widerspruch eingereicht mit der Begründung, er seie nicht gefahren. Der Widerspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass das eine Schutzbehauptung sei und deshalb unglaubwürdig. Es ist unklar, woher sie überhaupt die Adresse haben. Vielleicht hat die Behörde im Einwohnermelderegister geblättert?

      Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:

      Ich kann das nicht einschätzen, da mir da der Sachverstand fehlt. Ich weiss allerdings, dass es für Behörden und andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes Sonderrechte und Ausnahmen gibt, die in der DSGVO definiert wurden. Inwieweit das hier der Fall ist, weiss ich nicht.

      Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, […]

      Und, was sagt der dazu?

      LG,
      CK

      1. Hallo Christian,

        Der Widerspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass das eine Schutzbehauptung sei und deshalb unglaubwürdig. Es ist unklar, woher sie überhaupt die Adresse haben. Vielleicht hat die Behörde im Einwohnermelderegister geblättert?

        danke für den Erfahrungsbericht. Erschreckend, was es so alles gibt.

        Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:

        Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, […]

        Und, was sagt der dazu?

        Teile ich gerne mit, sobald ich mich mit Ihm getroffen habe.

        Gruss
        Henry

        --
        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
        1. Hallo,

          Erschreckend, was es so alles gibt.

          Ich finde erschreckend, dass sich der Halter so einfach aus der Verantwortung schleichen darf. Nichts gegen Christians Vater, aber dies wird m.W. systematisch angewandt.

          Warum muss der Halter nicht automatisch einen Ansprechspartner angeben, der wissen muss, wer gefahren ist?

          Gruß
          Kalk

          1. Hi,

            Warum muss der Halter nicht automatisch einen Ansprechspartner angeben, der wissen muss, wer gefahren ist?

            IMO sollte der Fahrzeughalter selbst Rechenschaft darüber ablegen müssen, wer gefahren ist.

            Ciao,
             Martin

            --
            Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
    5. Hallo,

      erst mal danke für eure Meinungen zu dem Thema. Nach juristischer Rücksprache könnte dieser Fall grössere Wellen schlagen und eventuell zu einem Rechtsstreit kommen. Diese Entscheidung benötigt allerdings einige Tage ausgiebiger Recherche. Es wurde mir empfohlen daher im Moment nicht allzu gesprächig zu sein. Daher nur ganz oberflächlich, ja es besteht ziemlich sicher ein Schadenersatzanspruch und selbstverständlich eine drohende Strafzahlung. Selbst wenn sich das Amt auf Erwägungsgrund 50 und damit der erlaubten Weiterverarbeitung beruft, bedeutet das nicht mit meinen Daten hausieren zu dürfen. Es ist sogar umgekehrt ein zweischneidiges Schwert, wenn ich den Behörden unerlaubterweise die Daten einer Person mitteile (Bezug: Fall @Christian Kruse), der gefahren ist, mache ich mich stafbar. Wie gesagt, bitte Verständnis, dass ich im Moment nicht zu viel ausplaudern darf, weiteres folgt später.

      Gruss
      Henry

      --
      Meine Meinung zu DSGVO & Co:
      „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
  4. problematische Seite

    Hallo

    Ich hänge mich mal hier ran. Ist gerade auf Mastodon an mir vorbei geflogen.

    Ganz lecker: Das Bayerische Rote Kreuz hat laut einem Bericht der SZ medizinische Daten potentieller Blutspender mit Facebook geteilt. Die Übermittlung wurde mittlerweile eingestellt.

    Tschö, Auge

    --
    Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
    Hohle Köpfe von Terry Pratchett
  5. problematische Seite

    Auch wenn ich prinzipiell die Aufregung verstehe, juckt es mich in den Fingern, dazu etwas kontroverses zu schreiben.

    Was mich wundert, ist wie viele Menschen

    • sämtliche Kontakte, Nachrichten, Aktivitäten, Sprachverbindungen über Messenger, Standorte, Bilder, Aussehen, Vorlieben - sprich ihr ganzes Leben - bedenkenlos an Diensteanbieter und alle daran angehängte Subdienste weitergeben, denen sie ohne es zu lesen wahrscheinlich Einverständnis für alles nur denkbare gegeben haben.

    • sich ein sicheres Land wünschen, was nunnmal einschließt, auch wenns uns nicht passt, dass Kriminelle nicht immer einen Schritt weiter sein dürfen als die Verfolger und die nicht die ersten oder einzigen sind die aus den Datenschutzgesetzen einen wirklichen Vorteil ziehen.

    • sich dann aber aufregen wenn die Polizei zur Ausübung ihrer Aufgaben auch mal mitlesen will was Verdächtige sich alles schreiben.

    Wenn ich wählen könnte ob die Behörden sich für ein paar Tage speichern wo ich gerade bin (und das dann auch wieder löschen - das muss gegeben sein) oder ob irgendwelche Geld-orientierten Internetdienste die man fälschlicherweise "sozial" nennt für immer und ewig jede Bewegung von mir aufzeichnen und in jeder Hinsicht auswerten, würde ich ersteres wählen.

    1. problematische Seite

      Hallo

      Was mich wundert, ist wie viele Menschen

      • sämtliche Kontakte, Nachrichten, Aktivitäten, Sprachverbindungen über Messenger, Standorte, Bilder, Aussehen, Vorlieben - sprich ihr ganzes Leben - bedenkenlos an Diensteanbieter und alle daran angehängte Subdienste weitergeben, denen sie ohne es zu lesen wahrscheinlich Einverständnis für alles nur denkbare gegeben haben.

      • sich ein sicheres Land wünschen, was nunnmal einschließt, auch wenns uns nicht passt, dass Kriminelle nicht immer einen Schritt weiter sein dürfen als die Verfolger und die nicht die ersten oder einzigen sind die aus den Datenschutzgesetzen einen wirklichen Vorteil ziehen.

      Soweit für mich nachvollziehbar.

      • sich dann aber aufregen wenn die Polizei zur Ausübung ihrer Aufgaben auch mal mitlesen will was Verdächtige sich alles schreiben.

      Ist das denn derart eingeschränkt geplant oder ist das Ergebnis nicht doch wieder das mitlesen von Allem? Schließlich könnte ja überall etwas Verdächtiges dabei sein.

      Wenn ich wählen könnte ob die Behörden sich für ein paar Tage speichern wo ich gerade bin (und das dann auch wieder löschen - das muss gegeben sein) oder ob irgendwelche Geld-orientierten Internetdienste die man fälschlicherweise "sozial" nennt für immer und ewig jede Bewegung von mir aufzeichnen und in jeder Hinsicht auswerten, würde ich ersteres wählen.

      Kannst du aber nicht. Du kannst in der Realität zwischen der dauerhaften Speicherung deiner Daten bei den Firmen, die die „sozialen Netzwerke“ betreiben, oder der dauerhaften Speicherung bei den staatlichen Organen wählen. Auch wenn ich bei dem Gedanken, dass eine Firma Profit aus meinen Daten zieht, die Krätze kriege, halte ich die Speicherung bei staatlichen Organen für gefährlicher. Die können den angesammelten Datenberg sehr viel eher gegen mich verwenden.

      Tschö, Auge

      --
      Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
      Hohle Köpfe von Terry Pratchett
    2. problematische Seite

      Hallo Encoder,

      Wenn ich wählen könnte ob die Behörden sich für ein paar Tage speichern wo ich gerade bin (und das dann auch wieder löschen - das muss gegeben sein) oder ob irgendwelche Geld-orientierten Internetdienste die man fälschlicherweise "sozial" nennt für immer und ewig jede Bewegung von mir aufzeichnen und in jeder Hinsicht auswerten, würde ich ersteres wählen.

      Wenn ich zwischen Pest und Cholera wählen müsste, würde ich ein Antibiotika und mich von den Erregern fernhalten. Ginge politisch auch, was die Erreger betrifft, man kann ja wählen. 😉

      Gruss
      Henry

      --
      Meine Meinung zu DSGVO & Co:
      „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
      1. problematische Seite

        man kann ja wählen. 😉

        Ja, nur zwischen was?

        Ich sehe es als Tatsache an dass die geheime Kommunikation in gewissen Bereichen ein Problem ist, dem der Staat entgegentreten muss. Der kriminelle Bereich ist einer derjenigen, die auf erster Ebene von verschlüsselter Kommunikation profitiert.
        Die Frage wird nicht sein ob abgehört wird, sondern höchstens wie.

        Was wählt man nun?

        1. Solche die populistisch an die Sache rangehen, versprechen dass staatlich überhaupt nichts ausgewertet wird?
          Das würde ich nicht glauben. Dann wird hinter verschlossener Türe doch erst recht gemacht was man will, so lange unentdeckt bis es zufällig herauskommt.
          Oder schlimmer, es wird gar nichts gemacht denn man hofft, die Menschen sind alle plötzlich so lieb und friedlich wie man selbst, wenn man nur lange genug dran glaubt. Wer so denkt hat in der Politik genauso nichts zu suchen.

        2. Oder solche die realistisch bleiben und sich wenigstens auf eine sauber definierte Löschung der gesammelten Daten einlassen?
          Die gibt es zwar momentan noch nicht so wie wir es uns wünschen, darauf sollte die Diskussion aber hinauslaufen.

        Man darf nicht vergessen, wir wollen alle am liebsten in einer schönen Traumwelt leben, in der alles so ist wie es sein soll. Tun wir aber nicht!

        1. problematische Seite

          Hallo

          Was wählt man nun?

          1. Solche die populistisch an die Sache rangehen, versprechen dass staatlich überhaupt nichts ausgewertet wird?
            Das würde ich nicht glauben. Dann wird hinter verschlossener Türe doch erst recht gemacht was man will, so lange unentdeckt bis es zufällig herauskommt.

          Es wird hinter verschlossenen Türen so oder so abgehört, ob das nun durch Gesetze gedeckt ist oder nicht. und selbst wenn die staatlichen Organe mit gesetzten Grenzen berechtigt werden, in die Rechte der Bürger einzugreifen, werden sie sie überschreiten.

          Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

          1. Oder solche die realistisch bleiben und sich wenigstens auf eine sauber definierte Löschung der gesammelten Daten einlassen?
            Die gibt es zwar momentan noch nicht so wie wir es uns wünschen, darauf sollte die Diskussion aber hinauslaufen.

          Natürlich gibt es das. Es gibt gesetzliche Begrenzungen für die Speicherung der erlangten Daten. Sie werden von den staatlichen Organen nur regelmäßig ignoriert. Und das, selbst wenn es, wie zum Beispiel in Berlin, ein Informationssystem über die Datenerhebung bei Funkzellenabfragen gibt.

          Du kannst gerne die Trommel dafür rühren, dass es eine Ausweitung der Rechte für die Behörden gibt und als Beruhigungspille das Versprechen von Einschränkungen beipacken. Sie werden nach allen Erfahrungen nicht mehr als Versprechen bleiben undzwar blitzblank leere.

          Tschö, Auge

          --
          Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
          Hohle Köpfe von Terry Pratchett
          1. problematische Seite

            Du kannst gerne die Trommel dafür rühren, dass es eine Ausweitung der Rechte für die Behörden gibt

            Das habe ich nicht vor, die Ausweitung kommt von selbst.
            Mir geht es nur darum, den Kampf dagegen ausreichend realistisch zu führen, um die Chance gehört zu werden zu erhöhen.