Hallo Matthias,
gar kein Schaden != immaterieller Schaden.
Doch == oder? Weil "gar kein Schaden" kann es gar nicht geben, meine privaten Daten unerlaubt an Dritte abzugeben ist bereits ein Schaden.
Du musst also schon gut darlegen, wo du den immateriellen Schaden siehst.
Dass die Bußgeldstelle gegen die DSGVO verstoßen hat, steht für mich außer Frage.
Und das ist dann kein Schaden für mich, kein Verstoss gegen meine Rechte? Will jetzt nicht unzählige Beispiel dazu aufzählen wo diese Ansicht fehlerhaft wäre, aber kann man sich ja leicht ausmalen.
Gruss
Henry
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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“