Servus!
Mich interessiert das, wie man sich als Webmaster und IT-(Mit-)Verantwortlicher in Schulen verhalten sollte.
als Beschäftigter in einer staatlichen Einrichtung bekommst Du für alles eine Regelung von oben:
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Zuallererst Verfassung und Erziehungsgesetze, in Bayern das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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dann Schreiben der Ministerialbürokratie: Die Kultusministriellen Schreiben (KMS), die du zu befolgen hast. Manchmal kommen die vor Gericht und werden kassiert, dann muss eine gesetzliche Regelung her.
Im IT-Bereich, der ja neu ist ("ist für uns alle Neuland"), gibt es einige Freiräume, in die Firmen mit Sonderangeboten stoßen. Das Ministerium versucht Schritt zu halten. So bekam ich vor vier Wochen eine Anleitung, wie das Homepage-Impressum nach der DSGVO zu gestalten wäre.
Wie @Camping_RIDER bereits sagte, ist der Gebrauch von WhatsApp und Facebook für dienstliche Kommunkation mit Kollegen, Schülern und Eltern verboten.
Ich hatte auch gerüchteweise gehört, dass Bayern jedem Lehrer Office365 mit entsprechendem Cloudspace geben würde. Der genannte Termin ist mittlerweile verstrichen, scheint sich also erledigt zu haben.
Als Systembetreuer kann es sich also auszahlen, so wenig wie möglich zu machen um keine Fehler zu begehen und evtl. Anschaffungen / Installationen immer erst mit der Ministerialbürokratie abzusprechen, wobei der Dienstweg einzuhalten ist.
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
"I don’t make typos. I make new words."