Boris Hoeller: Urheberrecht

Hallo Leute,

mal kurz und einführend was zum Thema HTML und Urheberrecht.

Wer HTML Seiten schreibt, muß sich darüber im klaren sein, daß Ihm selber möglicherweise Urheberrechte erwachsen.
Das ist in verschiedensten Formen möglich:

1. Beim Urheberrecht geht es immer darum, ob ein konkretes Werk eine persönlich geistige Schöpfung ist.
Ideen alleine werden nicht geschützt. 'Kleine Münze' im urheberrechtlichen Sinne wird der Schutz gegen =~ 1:1 Übernahmen genannt. Je höher daher die persönliche geistige Eigenschöpfung, desto höher der Schutzbereich.

2. (1) Bei HTML und Urheberrecht kommen verschiedenste Werkschutzformen in Betracht:

a. Der Text zwischen den Elementen kann als Sprachwerk in Form eines Schriftwerkes geschützt sein.
b. Images (*.gif *.jpg usw.) können als Darstellungen
wissenschaftlicher oder technischer Art geschützt sein.
c. andere Objekte z.B. Werke ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen, Werke der Musik
d. Bearbeitungen - (der Autor setzt ein Printwerk in HTML um)
e. Sammelwerke - (z.B. Verweissammlungen zu einem Thema)

(2) HTML als Computerprogramm?

Wird in der neuen urheberrechtlichen Literatur vertreten, halte ich aber für unrichtig.
Wer allerdings für Server-Side Abläufe mit CGI, SSI usw. sorgt, der programmiert (§§ 69a ff. UrhG) und
nutzt insofern HTML als Ausgabesprache für das I/O.
Für HTML aber gilt obenstehendes, für die Abläufe und
Ablaufsteuerungen die Regeln über Computerprogramme.
Hierzu zählen auch Client-Sided Scripts.

3. Der Urheber hat das Recht darüber zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist und u.a. das Recht zu bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. (Wird bei großen Multimediaproduktionen meist vom Produzenten mit gekauft !!)

4. Urheberrechte können nicht übertragen werden.
An Urheberrecht können nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, hierbei ist zu unterscheiden zwischen einfachen und ausschließlichem Nutzungsrecht. Es gibt mehrere verschiedene Verwertungsformen und z.B. örtliche und zeitliche Begrenzungen.

5. Das Urheberrecht hat gesetzliche Schranken.
Für bestimmte Fälle der Verwendung eines Werkes braucht man keine Einwilligung des Urhebers, man muß nur bestimmte Regeln einhalten.
Das Zitieren ist nicht verboten, man muß aber den Urheber und die Quelle benennen.
Der private und sonstige eigene Gebrauch ist z.B. gem. § 53 UrhG gestattet. Daneben gibt es noch einige weitere Ausnahmen.

6. Der Verletzer von Urheberrechten kann vom Urheber auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und ggf. Vernichtung rechtswidriger Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden.

  1. Hallo Boris

    interessant interessant das alles - Du bist wirklich einer der wenigen Juristen, die die Technologien und deren Verwebung so gut kennen, dass sie unterscheiden koennen, wo Web-Seiten "Dokumente" sind und wo "Programme".
    Aber sollte da nicht urspruenglich eine Art /selfaktuell/boris.htm draus werden ??? :-)

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Aber sollte da nicht urspruenglich eine Art /selfaktuell/boris.htm draus werden ??? :-)

      Hallo Boris,

      kann Stefan nur beipflichten, es waere toll, wenn Du einen Beitrag in dieser Form leisten koenntest, sofern Deine Zeit es erlaubt.
      Ich habe z.B. bei einer HTML-Umsetzung von (als Text nicht geschuetzten) Gesetzestexten immer ein Copyright fuer die "gewandelte" Form gesehen. Interessiert mich sehr, da ich aehnliches fuer unser Intranet gemacht habe und ein bisschen die Kontrolle ueber meine Arbeit behalten will.
      Also, ein entsprechender Artikel in Selfaktuell wuerde bestimmt auf grosses Interesse hier stossen und viele Fragen eruebrigen.

      Bye, Michael

      1. Aber sollte da nicht urspruenglich eine Art /selfaktuell/boris.htm draus werden ??? :-)

        Hallo Boris,

        kann Stefan nur beipflichten, es waere toll, wenn Du einen Beitrag in dieser Form leisten koenntest, sofern Deine Zeit es erlaubt.
        Ich habe z.B. bei einer HTML-Umsetzung von (als Text nicht geschuetzten) Gesetzestexten immer ein Copyright fuer die "gewandelte" Form gesehen. Interessiert mich sehr, da ich aehnliches fuer unser Intranet gemacht habe und ein bisschen die Kontrolle ueber meine Arbeit behalten will.

        Du sagst es: § 5 UrhG bestimmt, daß am Gesetzestext kein urheberrechtlicher Schutz besteht.

        Die HTML Bearbeitung genießt potentiell Urheberschutz und zwar als Bearbeitung (§ 3 UrhG) oder Sammelwerk. Jetzt muß aber hierfür die Schwelle zur persönlich geistigen Schöpfung genommen werden. Ein paar <p> Elemente reichen dafür wohl nicht aus, oder gar den Gesetztestext in ein <pre> [..] </pre>
        zu setzen. Da fehlt es an persönlicher Eigenart und überdurchschnittlicher Leistung, wonach die Gerichte immer wieder fragen. Auf die insofern individuelle Anordnung und ggf. Verknüpfung kommt es an.

        Das Problem letztlich ist: Das Urheberrecht kann man leider nicht mal so in einigen Sätzen erklären.

        Wer Interesse an eigener Gesetzes Lektüre zum gewerblichen Rechtsschutz hat, der findet die online, aktuell und vorbildlich (sgml2html Modul) beim Kollegen RA Dr. Krieger, Duesseldorf unter

        http://transpatent.com/gesetze/

        CU
        Bo

        Also, ein entsprechender Artikel in Selfaktuell wuerde bestimmt auf grosses Interesse hier stossen und viele Fragen eruebrigen.

        Bye, Michael

    2. Aber sollte da nicht urspruenglich eine Art /selfaktuell/boris.htm draus werden ??? :-)

      Wird auch noch! Das ist jetzt erstmal das schlechte Gewissen gewesen, das zumindest mal einen Vorboten geschickt hat.

      Aber erstmal muß ich (leider) ans Geld verdienen denken - dann der Spaß und Service.

      Aber ist mir ja auch ein Anliegen ........

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      CU
      Bo

  2. Hallo zusammen!

    mal kurz und einführend was zum Thema HTML und Urheberrecht.

    Danke fuer den interesanten Artikel!
    Was mich noch interessieren wuerde: muss ich Seiten besonders kennzeichnen, damit der Urheberschutz "gueltig" wird, also z.B. mit einem Copyright-Zeichen, Jahresangabe und Namen?

    So mache ich das jedenfalls derzeit auf meiner Homepage...

    1. Hallo zusammen!

      mal kurz und einführend was zum Thema HTML und Urheberrecht.

      Danke fuer den interesanten Artikel!
      Was mich noch interessieren wuerde: muss ich Seiten besonders kennzeichnen, damit der Urheberschutz "gueltig" wird, also z.B. mit einem Copyright-Zeichen, Jahresangabe und Namen?

      So mache ich das jedenfalls derzeit auf meiner Homepage...

      Diese Antwort ist bereits modularisiert:

      http://www.bonnanwalt.de/aktuell/990104-0-i.htm