Boris Hoeller: (ZUR INFO) (Recht) Wann ist ein Programm geschützt

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Liebe Forigen,

Einleitung:
wir hatten einen ziemlich langen thread über die Frage, ob javascript ein Programm ist. Dabei wurden auch über die Frage des rechtlichen Schutzes von Programmen gesprochen.

Seit Einführung der Vorschriften betreffs Computerprogrammen in das UrhG aufgrund europäischer Richtlinie, ist man im allgemeinen davon ausgegangen, daß die Anforderungen an die Schöpfungshöhe nur noch marginal gering ist.

Das Landgericht München I hat die Klage eines EDV Herstellers, der sich auf die urheberrechtlichen Schutzvorschriften berufen hat abgewiesen, weil es ihm offenbar nicht gelungen ist, seine schöpferische Leistung darzutun.

Interessant mal zu lesen und auch für Programmierer wichtig zu wissen, was man sozusagen 'einbauen' muß damit alles urheberrechtlich nicht umsonst war.

Achtung: Damit kein Mißverständnis entsteht, urheberrechtlich nicht geschützt, heißt nicht schutzlos, da unter dem wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme insofern weiterer Schutz besteht.

Ach ja, der Verweis:

< http://www.jura.uni-sb.de/jurpc/rechtspr/19990111.htm>

bonngrüße

Boris