Hallo Bogus,
Zumindest was die Formulierung Urheberrecht angeht hätte ich ein paar Regelungen anzubieten, die meiner Meinung nach generell gelten ohne sie irgendwo (Behörden/Ämtern) anmelden zu müssen.
Bundesrepublik Deutschland
Auszüge aus "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)"
Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273)
§ 1. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 7 Urheber. Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
§ 11. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.
Nachdem es sich bei Deiner Homepage wohl um eine eigene Schöpfung handelt dürfte also hier das UrhG voll und ganz gelten, und Du dürftest allen Schutz nachdiesem Gesetz für Deine Homepage genießen.
Copyright heißt übersetzt ja nichts anderes als Urheberrecht und dürfte daher gleichbedeutend und gleichberechtigt mit ihm zu verwenden sein.
Gruß
Julian