Stefan Muenz: «a href...» fuer 1895 Mark

Liebe Forumsbesucher,

Ein neuer Fall:
http://www.spartips.com/presse/presseerklaerung5.html

Meine Meinung dazu: immer, wenn so ein Link abgemahnt wird, sollte sich die "Szene" moeglichst schnell zusammentun und jeder genau diesen Link auf seinen Seiten setzen. Das Ganze natuerlich gross an die Glocke haengen, mit Presse und so. Es wird Zeit, dieser Art von "Rechtsauffassung" mal mit den Mitteln des neuen zivilen Ungehorsams, die das Internet bietet, entgegenzutreten.

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Hi Stefan!

    Ein neuer Fall:
    http://www.spartips.com/presse/presseerklaerung5.html

    Unglaublich! Eigentlich sollten die doch froh sein, wenn überhaupt auf sie gelinkt wird, das ist doch wohl die billigste und beste Art zu werben...

    Es wird Zeit, dieser Art von "Rechtsauffassung" mal mit den Mitteln des neuen zivilen Ungehorsams, die das Internet bietet, entgegenzutreten.

    Richtig. Ich finde es natürlich bedauernswert, wenn jemand seinen Internet-Auftritt lediglich durch Werbung realisiert und keine eigenen Infos bieten kann (siehe http://www.selfhtml.de), aber wenn jemand gute Infos hat und diese verbreiten will (was ja wohl auch der Sinn des Internet ist), sollte man ihm keine Vorschriften machen dürfen, auf was er verlinken darf. Da müsste ein Katalog wie Yahoo monatlich mit mehreren Millionen Mark für Schadensersatzklagen rechnen, und einen ganzen Stab von Angestellten haben, die nur Genehmigungen einholen, ob sie den Link anbieten dürfen oder nicht.
    Wer nicht möchte, dass auf sein Angebot verwiesen wird, der möchte es wohl eigentlich auch nicht bekannt machen. So jemand sollte sein Angebot verschlüsseln, auf Diskette packen und in ein Schliessfach sperren. Dann wäre er sogar vor den ach-so-unbeliebten Besuchern geschützt....

    Es ist schon enttäuschend, dass das Internet momentan wirklich (fast) nur noch existiert, um irgendwelche Rechtsverdreher zu beschäftigen...

    Beste Grüße

    Jan

  2. *lach* so einen Blödsinn hab ich ja noch nie gehört. Kann mir mal einer sagen, was die betreffende Firma ( oder was weiß ich ) überhaupt im Internet sucht??? Den Link sollte man aus allen Suchmaschinen streichen lassen, dann brauchen die Herrschaften von und bla auch keine angst zu haben, das sich jemand auf ihre HP verirrt. Sollen die doch Brieftauben verschicken *gg*. .................... na, lieber nicht, nachher verfliegt sich die Taube und landet woanders. Der ahnungslose Empfänger wird dann verklagt und schon sind wir wieder am Anfang.
    Leute gibts tstststststststs

    Gruß

    Viktor

  3. Meine Meinung dazu: immer, wenn so ein Link abgemahnt wird, sollte sich die "Szene" moeglichst schnell zusammentun und jeder genau diesen Link auf seinen Seiten setzen. Das Ganze natuerlich gross an die Glocke haengen, mit Presse und so. Es wird Zeit, dieser Art von "Rechtsauffassung" mal mit den Mitteln des neuen zivilen Ungehorsams, die das Internet bietet, entgegenzutreten.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    Ein Abmahnungsfall von RA und Dipl. Ing. G. Freiherr v.G

    www.gravenreuth.de

    F.v.G. ist der Rechtsanwalt der Inhaberin der Wortmarke 'Explorer', die Marke, an die M$ jedes Jahr 'ne Menge Knete zahlt .....

    Wer Markenrechte hat muß diese praktisch auch verteidigen, will er sie nicht verlieren.

    So wurde ein Kölner Softwarehersteller, der die Domain
    http://www.telcoexplorer.com/

    whois telcoexplorer.com

    Registrant:
    XXXXXX YYYYYYY Softwareentwicklung (TELCOEXPLORER-DOM)
       WWWWWW 22222
       Koeln, 5XXXX
       DE

    offenbar erfolgreich von F.v.G abgemahnt.

    Ohne die Geschichte zu kennen, kann man sie doch erzählen.

    http://www.telcoexplorer.com/  ist einstweilig dichtgemacht worden. =>  § 14
    II 2 MarkenG. "telcoexplorer" ist der prioritätsälteren Marke "Explorer"
    ähnlich. Sie wird im Geltungsbereich des MarkenG benutzt.
    Verwechslungsgefahr dürfte bei Dienstleistungsidentität gegeben sein.

    Der zitierte Fall ist ein Folgeverfahren. Nicht der Hersteller oder Vertreiber der telcoexplorer Software hat abgemáhnt, sondern die Markeninhaberin der Wortmarke von "explorer" und "explora" in den Waren/Dienstleistungsklassen 9,42 (Hardware/Software).

    Die umstritten diskutierte Frage, ob das Setzen eines Verweises eine markenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr darstellt, kann so oder so beantwortet werden.
    Es kommt aber schon auf die genauen tatsächlichen Umstände an.
    Man kann und  sollte das nicht über einen Kamm scheren;)
    Im vorliegenden Fall wird es vielleicht zu einer Entscheidung des LG München kommen müssen, die dann für Erhellung sorgt. Der Fall ist noch nicht klar entschieden.

    Zum Setzen von Links gibt es das Urteil des LG Verden
    http://www.online-recht.de/vorent.html?LGVerden981207
    das aber offenbar in Berufung gegangen ist.
    Die Steinhöfel Entscheidung des LG und OLG Hamburg (da Vergleich) gibt es ja auch noch.

    Wer an der Diskussion interessiert ist:

    de.org.ccc
    de.soc.recht.datennetze

    Grüße aus Bonn
    Bo

    1. hallo,

      http://www.online-recht.de/vorent.html?LGVerden981207

      ich habe mir dieses Urteil mal angesehen und bin jetzt ziemlich verunsichert.

      Fallbeschreibung:
      Meine Firma vertreibt Rechner der Firma IBM und SIEMENS (mit Partner-Status). Auf unseren  - in Arbeit befindlichen - Internetseiten setzte ich Links fuer weitergehende Informationen zu den entsprechenden Herstellerseiten. Das sollte ich jetzt wohl besser lassen und die Produktbeschreibungen selbst erstellen, oder?
      (die Links sind jedoch eindeutig mit dem Hinweis auf die Original-Herstellerseiten gekennzeichnet)

      Fuer eine kurze Antwort waere ich sehr dankbar

      Gruesse
      Wilhelm

      1. Hallo,

        http://www.online-recht.de/vorent.html?LGVerden981207

        ich habe mir dieses Urteil mal angesehen und bin jetzt ziemlich verunsichert.

        Fallbeschreibung:
        Meine Firma vertreibt Rechner der Firma IBM und SIEMENS (mit Partner-Status). Auf unseren  - in Arbeit befindlichen - Internetseiten setzte ich Links fuer weitergehende Informationen zu den entsprechenden Herstellerseiten. Das sollte ich jetzt wohl besser lassen und die Produktbeschreibungen selbst erstellen, oder?
        (die Links sind jedoch eindeutig mit dem Hinweis auf die Original-Herstellerseiten gekennzeichnet)

        Fuer eine kurze Antwort waere ich sehr dankbar

        Ich kann mir zwar kaum vorstellen, daß IBM oder Siemens etwas gegen Links haben (eher im Gegenteil - schließlich ist das ja auch Werbung für sie), aber da im Internet wohl nur das Gehalt der Rechtsanwälte entscheidend für den Prozeßausgang ist (weil die Richter zum Teil keine Ahnung haben, was sie da verurteilen), kann es nicht schaden, mal eine freundliche Mail zu schreiben und um Erlaubnis zu bitten...

        Ciao,
        Mirko

        1. Hallo Mirko,

          kann es nicht schaden, mal eine freundliche Mail zu schreiben und um Erlaubnis zu bitten...

          habe ich gemacht, aber anscheinend mahlen die Muehlen in solch grossen Firmen relativ langsam <g> bisher kein feedback!
          Ich wollte mit unserem Projekt naechste Woche live gehen, vorerst werd' ich die Links toeten. Man weiss ja nicht, wer da so alles mitliest. ;-)

          Gruesse
          Wilhelm

          1. habe ich gemacht, aber anscheinend mahlen die Muehlen in solch grossen Firmen relativ langsam <g> bisher kein feedback!

            Einfach anrufen. Irgendwo steht auf den Seiten eine Telefonnummer. Wenn nicht, einfach nach einer Nummer für die Hotline suchen. Dort lässt du dich einfach an die zuständige Abteilung weiterverbinden (die in der Hotline wissen schon, wer für sowas zuständig ist).

            Maxboy

    2. Hallo Boris,

      danke fuer die kompetente Aufklaerung!

      Was ich aber nicht verstehe, ist, was ein Link mit Markenrecht zu tun haben soll. Wenn ich <a href="http://www.microsoft.com/">Microsoft</a> notiere, was ist daran markenrechtlich bedenklich? OK, vielleicht wollen sie noch ein ® oder ein ™ hinter dem Namen haben - aber da genuegt ja wohl eine Mail mit der Bitte um Aenderung des Linktextes, und es braucht keinen Anwalt.

      Das einzige Argument gegen Links, das ich nachvollziehen kann, ist, dass so ein Link fuer unkalkulierbaren Traffic sorgen kann. Wenn z.B. Microsoft auf seiner Einstiegsseite einen Link auf die selfhtml.zip hier auf dem Server setzen wuerde, wuerde ich allmaehlich ernsthaft Aerger mit unserem Provider bekommen <g>. Aber alles andere ist fuer mich einfach TEXT. Der Streit aber geht ja wohl, so weit ich es verstehe, zum Teil auch darum, ob durch einen Link eine "Einverleibung" fremder Angebote gegeben ist. Und so einen Schwachsinn kann nun wirklich nur jemand konstruieren, der noch nie im Web gewesen ist.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Hallo,

        danke fuer die kompetente Aufklaerung!

        Was ich aber nicht verstehe, ist, was ein Link mit Markenrecht zu tun haben soll. Wenn ich <a href="http://www.microsoft.com/">Microsoft</a> notiere, was ist daran markenrechtlich bedenklich?

        Das frage ich mich schon in den Printmedien.
        Ich halte es für komplett bescheuert, daß nicht unterschieden wird, wie ein Name verwendet wird. Es ist doch ein Unterschied, ob ein Buchtitel "Tips & Tricks zu Microsoft Windows 95" heißt, wo jeder weiß das Fremdprodukte gemeint sind, oder ob auf dem Buch "Microsoft Press" steht oder sonst irgendwie eine Marke vorgegaukelt wird.

        OK, vielleicht wollen sie noch ein ® oder ein ™ hinter dem Namen haben - aber da genuegt ja wohl eine Mail mit der Bitte um Aenderung des Linktextes, und es braucht keinen Anwalt.

        Dann verdienen aber doch die armen Anwälte nichts mehr... :-)

        Das einzige Argument gegen Links, das ich nachvollziehen kann, ist, dass so ein Link fuer unkalkulierbaren Traffic sorgen kann. Wenn z.B. Microsoft auf seiner Einstiegsseite einen Link auf die selfhtml.zip hier auf dem Server setzen wuerde, wuerde ich allmaehlich ernsthaft Aerger mit unserem Provider bekommen <g>.

        Tja, dann müßtest Du wohl in alle Seiten im ZIP-Archiv Microsoft-Werbebanner aufnehmen, um das zu finanzieren... <g>

        Aber alles andere ist fuer mich einfach TEXT. Der Streit aber geht ja wohl, so weit ich es verstehe, zum Teil auch darum, ob durch einen Link eine "Einverleibung" fremder Angebote gegeben ist. Und so einen Schwachsinn kann nun wirklich nur jemand konstruieren, der noch nie im Web gewesen ist.

        Das ist wieder eine Sache, wie ein Link verwendet wird.
        Wenn ich einen Link auf SelfHTML mit dem Text "schaut euch mal meine HTML-Referenz an" machen würde, wärst du zu recht sauer (gut, bei dir sieht man recht schnell, daß das alles von dir ist...).
        Noch schlimmer ist die Sache bei Framesets, wo man relativ einfach so tun kann, als ob die Seite von einem selbst erstellt wurde...

        Eine andere Sache ist es, ob ich mir mit einem Link die Meinung der anderen Seite zu eigen mache (wie beim Best-Fall, http://www.freedomforlinks.de).
        Das ist genauso weltfremd, als wenn jemand dafür verurteilt würde, beim Geschichtsreferat einen Verweis auf "Mein Kampf" angegeben zu haben.

        Ciao,
        Mirko

      2. Hallo Boris,

        danke fuer die kompetente Aufklaerung!

        Was ich aber nicht verstehe, ist, was ein Link mit Markenrecht zu tun haben soll. Wenn ich <a href="http://www.microsoft.com/">Microsoft</a> notiere, was ist daran markenrechtlich bedenklich?

        Das kommt wirklich darauf an. Das sind schon ein paar markenrechtliche Feinheiten, die  es da zu beachten gibt. Auch beim hier in Rede stehenden Verweis (nebenbei: persönlich bin ich der Meinung, daß der mit der Abmahnung gemachte Unterlassungsanspruch ungerechtfertigt ist).

        Leider aber unterliegt das alles einer sehr komplexen Betrachtungsweise:
        §§ 23,24 MarkenG kann man in dem Kontext mal lesen und dadurch zumindest eine Ahnung erhalten, daß Markenrechte zwar recht stark sind, aber nur bis zu einem gewissen Punkt.
        URI: http://transpatent.com/gesetze/marken.html

        Eine kurze Einführung zum Markenrecht habe ich unter
        http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/index.html
        abrufbereit liegen.

        OK, vielleicht wollen sie noch ein ® oder ein ™ hinter dem Namen haben - aber da genuegt ja wohl eine Mail mit der Bitte um Aenderung des Linktextes, und es braucht keinen Anwalt.

        'Jain' - kommt auf die Sichtweise an. Sollte ständig Mißbrauch mit dem selfHTML getrieben werden (Zerstückelung, Autorenanmaßung usw. ) könnte es einem ja auch zu dumm sein, das ständig selber zu machen. Das ist Geschmacksache. (Ein Prozess bringt Medienecho und will man Markenrechte nicht verlieren, muß man sie verteidigen und benutzen vgl. §§ 20,21,25,26 MarkenG)

        Das einzige Argument gegen Links, das ich nachvollziehen kann, ist, dass so ein Link fuer unkalkulierbaren Traffic sorgen kann. Wenn z.B. Microsoft auf seiner Einstiegsseite einen Link auf die selfhtml.zip hier auf dem Server setzen wuerde, wuerde ich allmaehlich ernsthaft Aerger mit unserem Provider bekommen <g>. Aber alles andere ist fuer mich einfach TEXT.

        <<
        Vorsicht! vgl. unten.

        Der Streit aber geht ja wohl, so weit ich es verstehe, zum Teil auch darum, ob durch einen Link eine "Einverleibung" fremder Angebote gegeben ist. Und so einen Schwachsinn kann nun wirklich nur jemand konstruieren, der noch nie im Web gewesen ist.

        Nee, der Freiherr kennt sich da aus und hat natürlich seine Publicitywirkung.

        Aber bei Verweisen darf man nie vergessen, daß das Verhältnis zwischen Inhalt der Referenz und der Referenzbeschreibung zu bewerten sein wird.
        Manche fänden folgende Notiz vielleicht gut oder treffend ;) aber man spürt den gewissen Heikel:

        <a href="http://hoeller.bonnanwalt.de">
        Ein Anwalt ohne jegliche Skrupel
        </a>

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        und zurück aus Bonn
        Boris Hoeller

        1. Hallo Boris,

          URI: http://transpatent.com/gesetze/marken.html

          Hmm, 165 Paragraphen mit jeder Menge Holz dahinter. Zumindest schoen, dass man das alles nachlesen kann im Internet. Das ist zwar ein grosser Fortschritt, aber ich werde mir die Lektuere glaube ich trotzdem nicht antun <g>.

          Eine kurze Einführung zum Markenrecht habe ich unter

          http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/index.html abrufbereit liegen.

          Das ist schon wesentlich besser aus Laiensicht - nur ein Tip: die Seite bekommt deutlich mehr Besucher, wenn Du http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/index.html notierst.

          'Jain' - kommt auf die Sichtweise an. Sollte ständig Mißbrauch mit dem selfHTML getrieben werden (Zerstückelung, Autorenanmaßung usw. ) könnte es einem ja auch zu dumm sein, das ständig selber zu machen.

          Tja, dafuer hab ich euch, wie sich in der Vergangenheit schon einige Male gezeigt hat <g> (ein interessanter Aspekt uebrigens, den man mal diskutieren sollte - Solidaritaetsaktionen von Internet-Usern aus juristischer Sicht). An diesen komischen Freiherrn wuerde ich mich jedenfalls nicht im Leben wenden...

          Nee, der Freiherr kennt sich da aus und hat natürlich seine Publicitywirkung.

          Bist Du sicher? Ich meine, was die Kenntnisse seiner Erlaucht ueber das WWW im Allgemeinen und <a href> im Besonderen betrifft...

          Aber bei Verweisen darf man nie vergessen, daß das Verhältnis zwischen Inhalt der Referenz und der Referenzbeschreibung zu bewerten sein wird.

          Das sehe ich durchaus ein. Man muss zwischen Verweisziel und Verweistext unterscheiden, zwischen technischer Implementierung des Link-Setzens und der Absicht, die hinter dem Link-Setzen steht. Wenn ich sage: <a href="http://www.microsoft.com/">Link zu einem faschistoiden Unternehmen</a> oder sage <a href="http://www.microsoft.com/">Link zu einem interessanten Unternehmen</a>, dann sind das aus juristischer Sicht zwei sehr unterschiedliche Dinge. Was ich aber schlimm finde an dem hier debattierten 1895-Mark-Fall ist ja, dass da offensichtlich jemand abgemahnt wurde, der den Link nicht in irgendeiner offensichtlich oder verdeckt schaedigenden Weise gesetzt hat, sondern einfach so, wie jeder von uns Web-Schaffenden Links setzt auf fremde Seiten, die es ihm Wert sind. Und das finde ich doch sehr bedenklich.

          viele Gruesse
            Stefan Muenz

          1. Hallo Stefan,

            » > Aber bei Verweisen darf man nie vergessen, daß das Verhältnis zwischen Inhalt der Referenz und der Referenzbeschreibung zu bewerten sein wird.

            Das sehe ich durchaus ein. Man muss zwischen Verweisziel und Verweistext unterscheiden, zwischen technischer Implementierung des Link-Setzens und der Absicht, die hinter dem Link-Setzen steht. Wenn ich sage: <a href="http://www.microsoft.com/">Link zu einem faschistoiden Unternehmen</a> oder sage <a href="http://www.microsoft.com/">Link zu einem interessanten Unternehmen</a>, dann sind das aus juristischer Sicht zwei sehr unterschiedliche Dinge.

            Wie siehst Du das: Aus o.g. Gründen traut sich z.B. ein Unternehmen nicht, seine Verweise zu referenzieren, nur auszuschreiben als www.irgendwas.de. Der User kann sich das ja in die Browserzeile kopieren, aber das Unternehmen wäscht damit seine Hände in "Unschuld". Die Idee des Hypertextes ist IMHO damit zunichtegemacht. Aber die falsche "Kennzeichnung" eines Links ist für mich dasselbe wie auf ein Nutella-Glas zu schreiben, daß sich Nutella darin befindet, in Wirklichkeit aber bloß Matsch aus Nachbar's Pfütze. Das könnte man ja ahnden, sofern das Glas dann zum Verkauf angeboten wird, <g>

            Was ich aber schlimm finde an dem hier debattierten 1895-Mark-Fall ist ja, dass da offensichtlich jemand abgemahnt wurde, der den Link nicht in irgendeiner offensichtlich oder verdeckt schaedigenden Weise gesetzt hat, sondern einfach so, wie jeder von uns Web-Schaffenden Links setzt auf fremde Seiten, die es ihm Wert sind. Und das finde ich doch sehr bedenklich.

            Wie gesagt, die Idee des Hypertextes muß lebendig bleiben, sonst kann man das World wide web einstampfen.

            Viele Grüße,

            Kirsten

            1. Hallo Kirten (orry, meine Tatatur geht immer noch nicht!)

              Wie gesagt, die Idee des Hypertextes muß lebendig bleiben, sonst kann man das World wide web einstampfen.

              OK, ich gehe über die Zeichentabelle, damit man mich überhaupt leen kann:

              aus satirischer sicht würde ich sagen:

              "Ein Link darf auch link sein"

              UND:

              Lechts und Rinks
              dalf man nicht
              velwechern

              werch ein Illtum!

              Bis danndann

              Ein paf der alle "s", "w", usw.. über die Zichenablage kopieren mußte (Zum Glück gibt e in der alten Rechtchreibung noch da ß!!!)

  4. hallo stefan,

    gerade per mailing-list erhalten
    http://www.snafu.de/~klinger/netzzeit.htm

    passt irgendwie, oder?

    Gruesse
    Wilhelm

    1. Hallo Wilhelm

      gerade per mailing-list erhalten

      Ach, in der bist Du auch drin <g> - was glaubst Du, woher ich das Thema zu diesem Thread ueberhaupt habe <g>.

      passt irgendwie, oder?

      Klar, eben deshalb <g>.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Hallo Stefan,

        http://www.snafu.de/~klinger/netzzeit.htm

        Ach, in der bist Du auch drin <g> - <g>.

        claro, geht doch mit zum Besten, was "webbing.de" zu bieten hat!

        was glaubst Du, woher ich das Thema zu diesem Thread ueberhaupt habe >

        leider scheint mein Firmen-Monitor den Geist aufzugeben (alles nur noch gruen), deshalb uebersah ich den Link am Textende.

        Aber ich wollte die Gemeinde auch auf den excellenten Text von Claudia hinweisen, nur vergass ich den Thread zu aendern.

        Gruesse
        Wilhelm

  5. Liebe Forumsbesucher,

    Ein neuer Fall:
    http://www.spartips.com/presse/presseerklaerung5.html

    Meine Meinung dazu: immer, wenn so ein Link abgemahnt wird, sollte sich die "Szene" moeglichst schnell zusammentun und jeder genau diesen Link auf seinen Seiten setzen. Das Ganze natuerlich gross an die Glocke haengen, mit Presse und so. Es wird Zeit, dieser Art von "Rechtsauffassung" mal mit den Mitteln des neuen zivilen Ungehorsams, die das Internet bietet, entgegenzutreten.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    Wahrscheinlich bekomme ich jetzt eine Rufmordklage auf den Hals, aber ich schreibe es trotzdem:
    Besagter Freiherr ist nun wirklich kein unbeschriebenes Blatt und für solche Aktionen bestens bekannt. Hier geht es wirklich nicht mehr um Recht und Gesetz, sondern darum, aus den Lücken und Widersprüchen des Gesetzes Kapital zu schlagen. Das beherrscht der gute Anwalt leider recht gut.
    Daran wird sich auch nichts ändern solange das Gesetz nicht geändert wird und solange Richter nicht die zugrundeliegende Materie wirklich verstehen. :-((
    Daß hier der Sinn und Zweck des Internets ad adsurdum geführt wird, tut bedauerlicherweise nichts zur Sache. Abhilfe schafft meiner Meinung nach nur eine vorherige schriftliche Absicherung. Solange die nicht vorliegt, muß notfalls auf den Link verzichtet werden.
    Oder die Page muß in einem Land beheimatet sein, dessen Gesetze eine solche Rechtsprechung nicht zulassen. (Keine Ahnung, ob das möglich ist.)
    Traurig, aber leider wahr.

    Interessieren würde mich die Meinung einer Fachkollegin des Freiherren. Darum habe ich eine befreundete Anwältin, die sich zufällig mit Markenrecht beschäftigt und zum Thema Internet auch nicht fragt, ob man das essen könne, mal darauf aufmerksam gemacht. Die Antwort
    werde ich hier einstellen.

    Kess

    1. Interessieren würde mich die Meinung einer Fachkollegin des Freiherren. Darum habe ich eine befreundete Anwältin, die sich zufällig mit Markenrecht beschäftigt und zum Thema Internet auch nicht fragt, ob man das essen könne, mal darauf aufmerksam gemacht. Die Antwort
      werde ich hier einstellen.

      Well, hier einige Auszüge aus der recht langen Antwort...
      -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Tja, als Jurist habe ich gelernt, alles von allen Seiten betrachten zu können
      und auch dementsprechend argumentieren zu können.

      ..................

      Das Problem ist in der Tat, daß Du in der Tat vielleicht nicht möchtest, daß
      Dein Produkt, Deine Firma auf bestimmten Seiten "steht".
      Also, z.B. eine Neonazi-Homepage. Stell Dir mal vor, Du geräst aus Zufall auf
      eine solche Seite, deren Inhalte Du zutiefst ablehnst. Dann mußt Du feststellen,
      daß dort aber eine Link auf Deine Seite gesetzt wurde mit dem Hinweis.....
      Möchtest Du das....? Hast Du dann nicht auch die Befürchtung, daß der Besucher
      dieser Seite Dich in einen Topf mit diesen Neonazischei.......wirft.....

      Ich denke, wir kennen die Antwort......natürlich würde Dir das nicht
      passen...und Du wärest bestrebt, eine solche Verlinkung unterbinden zu können.

      Letztlich ist die Lösung des Problems doch sehr einfach, oder ?????

      Du würdest doch auch sagen, warum haben die mich vorher nicht einfach mal
      gefragt.....Ein Anruf und ich hätte sagen können, o.K., auf der und der Seite
      möchte ich verlinkt sein und auf der und der Homepage bitte nicht.

      Auch wenn man es uns Anwälten oftmals nicht glauben mag, aber auch wir haben
      unsere Ehre *ggggg*. Ich möchte z.B. auch nicht, daß beispielsweise unsere
      Kanzlei auf einer Neonazi-Homepage in einem Atemzug mit anderen
      "Neonazi"-Anwälten oder sonstwas verlinkt würde. Das würde doch den Eindruck
      erwecken, als wäre unsere Kanzlei ebenfalls ein Hort der Ewiggestrigen.....Nein
      Danke. Hier muß ich natürlich auch die rechtliche Möglichkeit haben, eine
      derartige Verknüpfung gegen oder ohne meinen erklärten Willen unerbinden zu
      können.

      -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Soweit der Auszug.

      Gruß Kess