Mirko: «a href...» fuer 1895 Mark

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Hallo,

http://www.online-recht.de/vorent.html?LGVerden981207

ich habe mir dieses Urteil mal angesehen und bin jetzt ziemlich verunsichert.

Fallbeschreibung:
Meine Firma vertreibt Rechner der Firma IBM und SIEMENS (mit Partner-Status). Auf unseren  - in Arbeit befindlichen - Internetseiten setzte ich Links fuer weitergehende Informationen zu den entsprechenden Herstellerseiten. Das sollte ich jetzt wohl besser lassen und die Produktbeschreibungen selbst erstellen, oder?
(die Links sind jedoch eindeutig mit dem Hinweis auf die Original-Herstellerseiten gekennzeichnet)

Fuer eine kurze Antwort waere ich sehr dankbar

Ich kann mir zwar kaum vorstellen, daß IBM oder Siemens etwas gegen Links haben (eher im Gegenteil - schließlich ist das ja auch Werbung für sie), aber da im Internet wohl nur das Gehalt der Rechtsanwälte entscheidend für den Prozeßausgang ist (weil die Richter zum Teil keine Ahnung haben, was sie da verurteilen), kann es nicht schaden, mal eine freundliche Mail zu schreiben und um Erlaubnis zu bitten...

Ciao,
Mirko