Klaus Roeller: (Recht) Lieg ich falsch mit meiner Meinung?

Hallo liebe Forumler!

<vorgeschichte>Ich mache gerade ein Projekt für einen örtlichen Musikverein. Ich weiß dass die in Ihrem Festbuch Fotos der einzelnen Register haben. Ich wollte die Fotos dann auch in deren Internet Seite einbauen, und hab den Vorsitzenden darum gebeten, mir die Fotos zu mailen, oder auf CD zu brennen. Ich hab inzwischen ein paar Fotos in der Größe 150 x 200 Pixel erhalten. Ich möchte dann eine Funktion einbauen, die Fotos vergrößern zu lassen. Aber ich kann doch nicht 50 Musiker auf einem Foto dieser Größe einbauen. Seht ihr das anders? Wie groß sollten eurer Meinung nach Fotos sein?</vorgeschichte>

Nun aber zur Sache! Der Werbeagent hat dem Vorsitzenden gesagt, er will dafür dann auch noch Geld wenn er mir die Sachen schickt, weil es ihn Zeit kostet. Hier setzt genau der Punkt an den ich nicht einsehe: Der Werbe"fritze" macht doch die ganzen Logos, Bilder, etc. für die Musikkapelle und muss sie denen doch dann auch zur Verfügung stellen. (Klar, ich könnte sie mir ja einscannen, aber das kann jeder der ein Plakat und einen Scanner hat. Dazu brauch ich doch keine Werbeagentur!)

Ich bin jetzt einfach der Meinung, dass der die einfach "betrügt", weil er denen das ja nur macht, aber nicht aushändigt. Die Sachen gehören ja schließlich dem Verein, und nicht der Werbeagentur. Das Plakat allein hat etwa 400 MB auf dem Mac. Am einfachsten wäre es doch, wenn er denen eine CD brennt.

Der Werbe"fachmann" hat dann den Vorsitzenden auch noch gegen mich aufgebracht indem er  ihn gefragt hat wozu wir Bilder mit 25 x 25 cm brauchen. Ich mische mich ja auch nicht in die Arbeit ein, die der Werbe"mensch" da macht, obwohl sie meines Erachtens nicht besonders gut ist.

Mich würde interessieren ob der Verein eine Chance hat, seine Sachen irgendwie zu bekommen, ohne etwas dafür zahlen zu müssen.

Ich danke euch für eure Hilfe!

Gruß
Klaus Roeller

  1. Wieso sollte er die Sachen kostenlos aushändigen? Sicher wäre es nett, wenn er dies tun würde, aber es verursacht ihm doch schließlich Arbeit und somit eine Menge Kosten, daß ganze Zeug auf CD zu brennen. Außerdem dürfte es sicherlich vertraglich geregelt sein, wem die Rechte an den erstellten Bildern gehören. Dabei denke ich, daß die Rechte bei der Werbeagentur liegen, da diese sie erstellt hat und damit ja auch noch weiter Geld verdienen möchte. Ich denke, daß man das Ganze sehr schön mit einem Fotographen vergleichen kann. Wenn ich dort hingehe und mich fotographieren lasse, verbleibt das Negativ auch beim Fotographen und ich darf für jeden Abzug eine Menge Geld hinblättern. All diese Branchen verdienen schließlich Ihren Lebensunterhalt damit und wollen auch weiter daran verdienen, denn sonst wären solche Sachen wesentlich teurer. Das ist jedenfalls meine Meinung, besorg Dir doch einfach mal die Vertäge-
    Warum hat der "Werbefritze" die Vereinsfotos? Die dürften doch auch bei den Vereinsmitgliedern irgendwo im Schrank liegen oder nicht??
    Außerdem denke
    bye
    Benedikt

  2. Hi Klaus,

    Die Sachen gehören ja schließlich dem Verein, und nicht der Werbeagentur. Das Plakat allein hat etwa 400 MB auf dem Mac. Am einfachsten wäre es doch, wenn er denen eine CD brennt.

    mein "Vorredner" hat mit seiner Darstellung das wesentliche schon getroffen.

    Nach dem Urhebergesetz hält der Fotograf besondere Rechte einem Lichtbild.
    Über diese Rechte kann freilich verfügt werden. So wird es auch in dem Fall gewesen sein, den Du geschildert hast. Wenn Du nicht weiß wie die Vereinbarungslage zwischen Verein und Werbemann ist, dann solltest Du vor einer Meinungskundgabe erstmal Tatsachenforschung betreiben, denn mit den Angaben die Du gemacht hast kommt ein Jurist nicht viel weiter, vieles spricht aber schon heute dafür, der thread mit 'Ja' beantwortet werden muß.

    Sollte aber der Verein sogar die ausschließlichen Nutzungsrechte erworben haben (dazu bedürfte es wohl einer ausdrücklichen Regelung) blieben immer noch einige Fragen offen, das führt aber in diesem Rahmen zu weit. In dem Zusammenhang sei nur darauf hingeweisen, daß wohl zuerst das Bezirksgericht Amsterdam entschieden hat, daß CD-ROM und 'Internet' urheberrechtlich neue Nutzungsarten seien. Später gewannen auch Fotographen einen Prozess gegen den Spiegel, der Fotos auf CD-Rom veröffentlich hatte, die die Fotographen aber nur für die Printausgabe lizensiert hatten ......

    Grüße aus Bonn
    Boris

    1. Hallo Boris

      Mit den Sachen kann er ja überhaupt nirgends anders mehr werben. Die Sachen sind so spezifisch gemacht, dass er die nach dem Fest löschen kann. Der Verein hat ja die Sachen bei ihm bestellt, und nicht nur gesagt: "mach uns die aber gib uns das Ergebnis nicht". Ich hab ja juristisch keine Ahnung, aber ich bin immer noch der Auffassung, dass die Logos dem Verein gehören (der hat sie ja auch bezahlt) und denen auch zur Verfügung gestellt werden sollten.

      Ich wollte denen ja aber nur eine gute Seite machen, aber wenn die dann halt nicht wollen, ...

      Danke für euer Bemühen.

      Klaus

      1. Mit den Sachen kann er ja überhaupt nirgends anders mehr werben. Die Sachen sind so spezifisch gemacht, dass er die nach dem Fest löschen kann. Der Verein hat ja die Sachen bei ihm bestellt, und nicht nur gesagt: "mach uns die aber gib uns das Ergebnis nicht".

        Ich hab ja juristisch keine Ahnung, aber ich bin immer noch der Auffassung, dass die Logos dem Verein gehören (der hat sie ja auch bezahlt) und denen auch zur Verfügung gestellt werden sollten.

        Hi Klaus,
        wie gesagt kommt auf die Vereinbarung an. Ist nichts gesagt worden, gilt die sog. Zweckübertragungstheorie, dann wird ausgelegt und das ist prinzipiell immer gut  für den, der Rechte nach dem UrhG erworben hat.

        Auch Urheberrechtsprofies blicken nicht immer durch, aber eins steht fest:

        Eine genaue juristische Betrachtung ist immer erst möglich wenn der Sachverhalt einigermaßen feststeht und  davon konnte bei Deiner Schilderung nun nicht die Rede sein, erst ist von Lichtbildern die Rede, dann von Logos .....

        Aus der Ferne sehr schwer zu beurteilen.

        Ich wollte denen ja aber nur eine gute Seite machen, aber wenn die dann halt nicht wollen, ...

        Danke für euer Bemühen.

        Mach' doch denen eine gute Seite, aber kläre auch vertraglich ab, daß der Verein Dir Material liefert, welches Du urheberrechtlich unbedenklich bearbeiten darfst....

        Grüße aus Bonn
        Boris