Hallo Boris
Während das Landgericht Verden noch in dem 'Oh Weyhe' Prozess es als unbenklich angesehen hatte, daß ein Mitbewerber (wehye-online.de ./. weyhe-aktuell.de)
eine Verweisliste mit u.a. Gewerbetreibenden aus der Region anbietet, die ihre Werbe(home)page auf dem anderen Server hinterlegt hatten, so ist mir nun mitgeteilt worden, daß das OLG Celle dieses Urteil aufgehoben hat und diese Verweise praktisch untersagt hat.
Hast du eigentlich einen Ueberblick, ob das typisch deutsche Phaenomene sind, oder ob es in anderen Laendern aehnliche Rechtsstreitereien gibt?
Und noch was: besteht denn nicht zumindest mal Aussicht auf die Chance, dass da ein generell gueltiger technischer Kompromiss gefunden wird, der als juristische Entscheidungsgrundlage dienen kann? Zum Beispiel: die URL der verlinkten Adresse eines Fremdanbieters muss im Browser des Anwenders an den dafuer ueblichen Stellen angezeigt werden, also z.B. beim Mouseover in der Statuszeile und nach Anklicken in der URL-Zeile. Somit wuerde man das "Verbot" auf fiese Links beschraenken, die Statuszeileninformation ueberschreiben und fremde Angebote in Zweitfenstern ohne URL-Zeile oder in Framefenstern anzeigen. Oder sind solche Details einfach zu weit weg von der Faehigkeit der Entscheidungstraeger, sich mit diesen Dingen naeher zu beschaeftigen?
viele Gruesse
Stefan Muenz