Moment mal, gab's da nicht so etwas wie einen KK-Auftrag, der vom Besitzer der Domain erst unterschrieben werden muß? Oder wird das heute nicht mehr gemacht?
Eben genau darum geht es!
Es wird jetzt neuerdings ignoriert ob er unterschrieben ist, oder nicht!
Wieso, gelten dafür denn nicht irgendwelche verbindliche Regelungen? Und geht derjenige, der eine Domain unrechtmäßig umschreibt bzw. umschreiben läßt, damit nicht das Risiko ein, dem geschädigten Domaininhaber ggf. beträchtliche Schadensersatzforderungen zahlen zu müssen? Könnte einfach jeder so daherkommen, und z.B. microsoft.com auf seine Homepage umschreiben lassen? ;-)
Gruß,
Stefan