Hallo Forum!
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Dort hatte die Landes-Gema oder ähnliche Institution einen 17jährigen verklagt, der Links zu mp3-Seiten bzw. mp3-downloads auf seiner Seite eingebaut hatte.
Das Gericht hat den Jungen jedoch freigesprochen, da er nur Links bereitgestellt hatte und keine eigenen Uploads durchgeführt hat. Schließlich sei das Motiv "nur" eine Erhöhung der Zugriffszahlen auf die eigene Seite gewesen.
Das finde ich 100%ig. Die freie Einsatz von Hyperlinks muss bleiben.
Das macht den Kampf gegen illegale MP3 nicht gerade einfacher.
Das stimmt allerdings.
Obwohl ich mich immer frage, wer so blöd ist, sich über eine Telefonleitung eine CD mit 80 MB runterzuladen, anstatt die CD zu kaufen.......
Keine Ahnung. Außerdem hat man nie die gleiche Klangqualität.
mfg
Jens