Da wollte eine Firma (BASF, Bayer ??) ein Verfahren patentieren gesunkene Schiffe zu heben indem man Styroporkugeln hineinpumpt. Die haben kein Patent bekommen weil die Idee 10 Jahre (oder so) vorher bereits in einem Donald Duck (!!) Heft beschrieben worden war und daher nicht mehr neu war.
Sachlich richtig. Nur weil "Donald Duck" Hefte nicht zu dem recherierbaren technischen Unterlagen eines Prüfers gehören, werden derartige Entgegenhaltungen erst im Widerspruch- oder Nichtigkeitsverfahren geprüft.
Wir hatten z.B. ein Patent für einen CD-Labler mit einer kleinen, bebilderten Werbeanzeige aus einer britischen Lokalzeitung "versenkt". Britischen Lokalzeitungen" gehören ebensowenig zu zu dem recherierbaren technischen Unterlagen eines Prüfers.
» Und dann kann jemand ein Verfahren patentieren das seit 25 Jahren bekannt ist? Irgendwie raff' ich's nicht...
s.o.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de