Moin
Wie sieht es eigentlich aus wenn ich als in der Schweiz lebende, eine Marke "verlinke" die in Deutschland registriert ist??!!
Es passiert gar nix, denn das Wort ist in der Schweiz gar nicht Schützenswert, da hier
English als Teil der Sprache gilt, und somit als allgemeines Wort gilt.
Und das Internet ist ein Kommunikationsmittel, sprich hier wird statt gesprochen geschrieben.
Also gilt hier das "Sprachgesetzt".
Und noch was FTP-Explorer ist nicht Explorer, es ist ein anderes Wort.
Wie ja Rivella gegen Mivella ja schon gezeigt hat, reicht EIN Buchstaben schon aus.
laters