Haftung für Links - neues Urteil
Günter Frhr. v. Gravenreuth
0 Patrick0 Ulrich Rees0 Solei0 Thomas Haeberli0 eddie walker0 Solei
0 Cheatah0 Reiner
An alle,
mir glaubt man ja nicht, daher bei
http://www.jurpc.de/rechtspr/20000073.htm
nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de
Ps.
An diesem Verfahren war ich nicht beteiligt. Das Urteil gibt jedoch die von mir seit langem vertretene Rechtsmeinung wieder.
Hallo Guenther!
mir glaubt man ja nicht,
Vielleicht kannst Du dennoch > http://www.jurpc.de/rechtspr/20000073.htm in nichtjuristen-Deutsch mal kurz uebersetzen!
Vielen Dank!
Bis danndann
PAF (patrickausfrankfurt), SELFSPEZIAL
Hi Patrick,
Vielleicht kannst Du dennoch > http://www.jurpc.de/rechtspr/20000073.htm in nichtjuristen-Deutsch mal kurz uebersetzen!
brauchst du nicht. In dem Urteil geht es um urheberrechtlich geschützte Dateien, die zum Download bereitgestellt wurden, nicht um markenrechtlich relevante Links. Typische Nebelwerferei von FvG.
Gruß,
Martin
Typische Nebelwerferei von FvG.
ausserdem steht gross und breit unten drunter, dass dieses Urteil nicht rechtskraeftig ist.
Christoph S.
Ps.
An diesem Verfahren war ich nicht beteiligt. Das Urteil gibt jedoch die von mir seit langem vertretene Rechtsmeinung wieder.
Einspruch Euer Ehren!
Es mag ja sein, dass dieses durchaus interessante, wenn auch nicht sensationelle Urteil auch Ihre Rechtsmeinung vertritt, sollten Sie es aber auf den hier zur "Verhandlung" stehenden Tatbestand projizieren wollen, würde ich sagen, Sie liegen daneben.
Der Tatbestand ist doch in diesem Fall ein ganz anderer, auch wenn ich zugegeben nicht das gesamte Werk gelesen habe, komme ich doch zu der Auffassung, dass die Beklagte hier die beanstandeten Dateien auf ihrem eigenen Server zum Download angeboten hat.
Sie hat zwar versucht die Verantwortung auf die Teilnehmer abzuwälzen, die die Dateinen hochladen, was aber natürlich nicht möglich ist, wenn sie diese Dateien zum eigenen Angebot macht und daraus einen Nutzen zieht.
Den Link zum Download der Datei, die auf dem eigenen Server gespeichert ist, also im eigenen Verantwortungsbereich, mit einem Link zu vergleichen, der zum Angebot eines Dritten führt, der eventuell gegen die Rechte eines anderen verstossen haben könnte, halte ich für nicht zulässig.
Das Problem war ja bei diesem Urteil offenbar das Anbieten der Datei, der Link zur Datei auf dem eigenen Server ist hier m.E. belanglos.
Wenn ich Ihre Rechtsmeinung richtig deute, sind Sie jedoch der Auffassung, jeder Homepagebetreiber, der einen Link auf die Seite der Beklagten gesetzt hätte sei ebenso zu verurteilen. (Um bei diesem Fall zu bleiben). Wohlgemerkt auf die Seite, nicht einmal direkt zur Datei selbst.
Dem vermag ich jedoch nicht zu folgen und das wird auch in diesem Urteil m.E. nicht deutlich.
Sollte ich mich irren, oder am Fall vorbei argumentiert haben, bitte ich um Nachsicht, ich habe wie gesagt nur diagonal gelesen.
Sollten Sie gar nicht "unseren" Fall hier gemeint haben, sondern nur die Fundstelle eines Urteils bekannt geben wollen, das auch mit Dateien zu tun hat, bitte ich ebenfalls um Nachsicht, dann hab ich es falsch verstanden.
Gruß
U.Rees
An alle,
mir glaubt man ja nicht, daher bei
Sehr geeehrter Herr Gravenreuth
Sie sind schon ein armer... Niemand versteht Sie. Wieso wohl nicht frage ich mich... Mal abgesehen vom Recht, (was ganz klar eingehalten werden muss) wie sieht das mit dem gesunden Menschenverstand aus?! Genau, wäre wohl ein wenig hart wenn Sie in eine Bäckerei gingen, ein Brot bestellen und dann SOFORT abgemahnt würden, nur weil Sie das Wort Brot gesagt haben.. Der Bäcker war nämlich so clever und hat das Wort Brot für sich schützen lassen. Somit kann er jeden seiner Kunden direkt abmahnen.... Wenn er dann keine Kunden mehr hat stürzt er sich auf die anderen Bäcker etc. piep piep.
Wie sieht es eigentlich aus wenn ich als in der Schweiz lebende, eine Marke "verlinke" die in Deutschland registriert ist??!!
Mit den besten Grüssen aus der Emmentaler Schweiz.
(Ps: Emmentaler Käse ist geschützt aber als Einwohner darf ich mich noch Emmentaler nennen. Smile)
Solei
Moin
Wie sieht es eigentlich aus wenn ich als in der Schweiz lebende, eine Marke "verlinke" die in Deutschland registriert ist??!!
Es passiert gar nix, denn das Wort ist in der Schweiz gar nicht Schützenswert, da hier
English als Teil der Sprache gilt, und somit als allgemeines Wort gilt.
Und das Internet ist ein Kommunikationsmittel, sprich hier wird statt gesprochen geschrieben.
Also gilt hier das "Sprachgesetzt".
Und noch was FTP-Explorer ist nicht Explorer, es ist ein anderes Wort.
Wie ja Rivella gegen Mivella ja schon gezeigt hat, reicht EIN Buchstaben schon aus.
laters
hi und grüezi in di schwiz :-)
tja wieso lässt du dir den den begriff brot nicht schützen du würdest deiner ansicht nach ja reich werden. bei totabeinli wird die sache sicher noch haariger.
ich finde dieses ganze thema höchst interessant und ich denke man sollte mit ernst und verstand an die sache rangehen und nicht alles nur verulken. es gibt eben gesetzte und an die sollte man sich halten obs passt oder nicht. um klagen und strafen zu entgehen gibt es eben möglichkeiten - sich an das gesetzt zu halten, jede firma im internet hat das zu erfüllen, und ich denke das sollte auch für die vielen privaten homepagebetreiber gelten, vor allem wenn sie wissentlich oder auch unwissentlich in konkurenz zu unternehmen treten ohne aber selber gewerbeberechtigt zu sein.
was da in letzter zeit an illegalen aktivitäten ans tageslich kommt is eher unlustig und einem freien internet mehr als abträglich weil sich das "freie" internet immer mehr als ein sumpf von illegalität, klauerei, mord und totschlag entpuppt und das kann ja wohl nicht im sinne sein hoff ich mal
schönen gruss in die schwiz und natürlich auch nach de
this -> *;_;* walker
Hi walker
Ich möchte nichts verulken. Ich habe ein ernsthaft gemeintes Beispiel beschrieben um aufzuzeigen wie grotesk solche Abmahn Aktionen sind...
Stell Dir vor Du gehst Brot kaufen
aber neimand verkauft Brot
nur weil er Angst hat abgemahnt zu werden!
In diesem Sinne schönes Eier Suchen
Solei
Hi,
mir glaubt man ja nicht,
Günter, man glaubt Dir. Man hat nur schon eine Meinung von Dir und Deinen Machenschaften, das ist alles.
Cheatah
Sehr geehrter Herr!
Ich müßte mich jeden morgen übergeben, wenn ich mich andauernd mit so einer banalen Schei... auseinander zu setzen hätte!!!
Reiner
***Explore Your Mind****