Ps.
An diesem Verfahren war ich nicht beteiligt. Das Urteil gibt jedoch die von mir seit langem vertretene Rechtsmeinung wieder.
Einspruch Euer Ehren!
Es mag ja sein, dass dieses durchaus interessante, wenn auch nicht sensationelle Urteil auch Ihre Rechtsmeinung vertritt, sollten Sie es aber auf den hier zur "Verhandlung" stehenden Tatbestand projizieren wollen, würde ich sagen, Sie liegen daneben.
Der Tatbestand ist doch in diesem Fall ein ganz anderer, auch wenn ich zugegeben nicht das gesamte Werk gelesen habe, komme ich doch zu der Auffassung, dass die Beklagte hier die beanstandeten Dateien auf ihrem eigenen Server zum Download angeboten hat.
Sie hat zwar versucht die Verantwortung auf die Teilnehmer abzuwälzen, die die Dateinen hochladen, was aber natürlich nicht möglich ist, wenn sie diese Dateien zum eigenen Angebot macht und daraus einen Nutzen zieht.
Den Link zum Download der Datei, die auf dem eigenen Server gespeichert ist, also im eigenen Verantwortungsbereich, mit einem Link zu vergleichen, der zum Angebot eines Dritten führt, der eventuell gegen die Rechte eines anderen verstossen haben könnte, halte ich für nicht zulässig.
Das Problem war ja bei diesem Urteil offenbar das Anbieten der Datei, der Link zur Datei auf dem eigenen Server ist hier m.E. belanglos.
Wenn ich Ihre Rechtsmeinung richtig deute, sind Sie jedoch der Auffassung, jeder Homepagebetreiber, der einen Link auf die Seite der Beklagten gesetzt hätte sei ebenso zu verurteilen. (Um bei diesem Fall zu bleiben). Wohlgemerkt auf die Seite, nicht einmal direkt zur Datei selbst.
Dem vermag ich jedoch nicht zu folgen und das wird auch in diesem Urteil m.E. nicht deutlich.
Sollte ich mich irren, oder am Fall vorbei argumentiert haben, bitte ich um Nachsicht, ich habe wie gesagt nur diagonal gelesen.
Sollten Sie gar nicht "unseren" Fall hier gemeint haben, sondern nur die Fundstelle eines Urteils bekannt geben wollen, das auch mit Dateien zu tun hat, bitte ich ebenfalls um Nachsicht, dann hab ich es falsch verstanden.
Gruß
U.Rees