Hi Patrick,
Vielleicht kannst Du dennoch > http://www.jurpc.de/rechtspr/20000073.htm in nichtjuristen-Deutsch mal kurz uebersetzen!
brauchst du nicht. In dem Urteil geht es um urheberrechtlich geschützte Dateien, die zum Download bereitgestellt wurden, nicht um markenrechtlich relevante Links. Typische Nebelwerferei von FvG.
Gruß,
Martin