Bernhard Peissl: Darf ich mich mit "webdesign by ..." verewigen

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Hallo,

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, alles, was nicht gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstößt kann vertraglich vereinbart werden.

Bin zwar ein .at'ler, aber ich schätz mal das gilt auch für uns, sind ja schliesslich nicht in China ;-)

Ein Vertrag kann mündlich oder schrifdtlich abgeschlossen werden.

Gibt es zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ggf. schon
Absprachen, so dürfte zwischen Euch schon ein Vertrag bestehen.

Schriftform ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.
Formbedürftigkeit für noch weniger Fälle.

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Beides dürfte für Verträge über die Gestaltung einer Hompage
nicht zutreffen.

Aber wenn ich es mir nur mündlich ausmache, hab ich ja nix in der Hand, und auf "nix" kann ich mich schlecht berufen. Da muss der Auftraggeber doch nur sagen: "Das hab ich nie gesagt!"

Oder gibts da nochwas?

Bernhard