@ndre@s: Darf ich mich mit "webdesign by ..." verewigen

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Hallo  Bernhard

Gibt es zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ggf. schon
Absprachen, so dürfte zwischen Euch schon ein Vertrag bestehen.

Schriftform ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.

Aber wenn ich es mir nur mündlich ausmache, hab ich ja nix in der Hand, und auf "nix" kann ich mich schlecht berufen. Da muss der Auftraggeber doch nur sagen: "Das hab ich nie gesagt!"

Oder gibts da nochwas?

Vor Gericht hilft dann nur noch ein Zeuge weiter, da ansonsten Aussage [Du: Ich habs vereinbart] gegen Aussage [Kunde: Ich weiss von nix] steht.
Da steht es 1:1 und Du fällst hinten runter.

Ich zitiere mich mal selbst:

Die Schriftform schützt in diesen Fällen einfach "nur" vor der "Vergesslichkeit" der Vertragsparteien.

Aber, solange Du noch nix abgegeben hast UND noch kein Geld gekriegt hast, solltest Du das alles noch schriftlich nachholen können.

Langsam geht's aber ins Eingemachte, da müßtest Du dann doch mal 'nen Rechtsanwalt konsultieren, der die die "Ösi-Varianten" ;-) näher erläutert. Es gib nämlich bestimmte Ansprüche, die Du einfach als "Geschäftsüblich" durchsetzen können müßtest.

Gruß

Andreas