Hallo Patrick,
Aufgrund Nichtverfügens von erforderlichen Fachwissen in der vorliegenden Spezialmaterie seitens der Kammer (...) wurde die Klage abgewiesen.
Urteil vom 29. April 1998Keine Ahnung haben, aber Urteile fällen wollen! Ich liebe unsere Richter! Echt scharfe Richter sind das!
Ich wollte mich schon immer mal auf ziemlich dünnem Eis bewegen ;-). Deswegen behaupte ich einfach mal, daß imho in _diesem_ Fall gar kein Urteil - den Sachverhalt (Framedarstellung) betreffend - gefällt worden ist, sondern die Richter, eben auch aus Selbserkenntnis über das eigene Unwissen, die Klage _abgewiesen_ haben, was scheinbar auch schon als Urteil gilt (aber imho eben nicht über die Sache).
Also ist imho (das Glatteis ist bestimmt sehr dünn ;-) weder entschieden worden, daß es generell erlaubt ist andere Seiten in Frames darzustellen, noch daß es verboten ist. Aber ich bin weder Anwalt, noch Jurastudent (auch wenn ich etliche kenne), weshalb Herr Freiherr von Gravenreuth ja mal einen Kommentar dazu abgeben könnte, wie das "Urteil" denn nun richtig zu interpretieren ist.
Gruß AlexBausW