@ndre@s: domainnamen

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n'Abend Wowbagger,

ich habe heute eine mir sehr wichtige domain gekauft, nennen wir sie einfach einmal domain-name.xyz
Ich benötige meine domain für ein projekt, dessen fertigstellung durchaus noch monate dauern kann, also bei mir dann vorerst nur eine baustellenseite erscheinen wird.

Da geht es Dir wie jedem guten Erfinder, der etwas erfunden hat, es aber noch zur Produktionsreife bringen will. Der muß >>VOR<< dieser Arbeit seine >>IDEE<< patentrechtlich >>schützen lassen<<.
In deinem Fall ist es wahrscheinlich kein Patent, sondern einen Markenschutz, den du für Dein Projekt erwerben MUSST.

Das kostet auch etwas Nerven und eine kleine Stange Geld (ca. 500 DM Anmeldegebühr pro Marke für jeweils bis zu drei Produktklassen), aber wenn einem die Sache Wichtig ist, sollte es das wert sein.
Das Patentamt ist auch im Internet vertreten, unterhttp://www.deutsches-patentamt.de/. Da solltest Du auf jeden Fall mal reinschauen.

Aber fakt ist: Ich habe _tatsächlich_ etwas sinnvolles mit der domain vor, kanns nur noch nicht beweisen

Das ist eigentlich unwichtig für den Schutz, denn sinnvoll ist auch immer relativ.

Wie wahre ich hier meine rechte?

siehe oben: Markenanmeldung

eigentlich müßte ich doch den spieß auch umdrehen können und _die_ abmahnen!

Das geht erst, nachdem Du eine gültige eingetragene Marke erworben hast. Dann könntest Du ggf. sogar auf Überlassung des anderen Domainnamens klagen. Aber dazu musst Du vorher zwingend einen Fachanwalt konsultieren.

Da gibts 'ne "Spitzenempfehlung": Frag doch mal beim FvG an. Moralisch schwer bedenklich der Mann, aber fachlich sicher gut drauf. Es ist schliesslich sein Spezialgebiet.

Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?

Du kannst mich ja mal an-mailen, da ich gerade selbst was in der Richtung laufen habe.

Schönen Abend noch

Andreas