Michael Schröpl: (FORUM) gute Nachricht schlechte Nachricht und Frage

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wieso muß man root-Rechte haben um die Datenbank beschreiben zu können? Es gibt doch sicher die Möglichkeit, Nutzer einzurichten, oder?
Wie machen es denn andere Provider? Die geben ja auch niemanden ein root-Recht...
Was allerdings sein kann (oder so ist), ist vielleicht, daß der root die Tabellenstruktur anlegen muß, die man ihm dann vorgeben müßte.

Es kommt wahrscheinlich darauf an, wie sich die Datenbank-Engine mit dem Betriebssystem verschmilzt.

Ich kann die Problematik nur aus dem Universum von IBM-AIX und Oracle beschreiben.
Dort ist es so, daß bei der Installation von Oracle erst einmal eine Kernel-Erweiterung mit installiert wird - ich weiß nicht genau, was die tut, irgendwas mit Interprozeßkommunikation, glaube ich. (Außerdem macht Oracle seine gesamte Festplattenverwaltung weitgehend selbst, statt auf Funktionen des Betriebssystems zuzugreifen - auch dafür müssen wohl irgendwelche Privilegien her.)

Ab diesem Moment reicht auch eine normale Benutzerkennung. Oracle wird sinnvollerweise unter einer solchen eigenen Kennung installiert.
Oracle arbeitet sogar so, daß es eine eigene Gruppenkennung "dba" verlangt, und alle Benutzerkennungen, die in dieser Gruppe sind, können die Datenbank administrieren (z. B. starten und stoppen). Die Oracle-RDBMS-Prozesse (Transaktionsmanagement, LogWriter, Monitor etc.) laufen dann unter der Benutzerkennung, welche die Datenbank gestartet hat; Anwendungsprogramme, die auf die Datenbank zugreifen, starten (in dem Prozeßmodell, das wir gewählt haben) Partner-Tasks unter ihrer eigenen Kennung, die mit den Server-Tasks kommunizieren.

Also: Zum Betrieb einer Datenbank erscheint mir die Notwendigkeit einer root-Berechtigung nicht zwingend sinnvoll. Für die Installation hingegen ...