Günter Frhr. v. Gravenreuth: Schönes Zitat in der de.soc.recht.datennetze gefunden

Habe ein schönes Zitat in der de.soc.recht.datennetze, heute 216 Uhr bei "Schmollt der FFL am Chat teilzunehmen?" gefunden:

#Fuer was denn dann eigentlich an den FFL spenden, wenn dieser  beim Thema Abmahnungen von
von "verdaddelter Zeit" spricht?

Es geht um einen von der WIRTSCHAFTSWOCHE am 12.07. zum Thema "Abmahnungen veranstalteten Chat. Was meint das Ehrenmitglied und Begünstigter dieser "Jäger und Sammler", Herr Münz zu der  "verdaddelter Zeit" ?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth

  1. Hallo Herr Gravenreuth

    #Fuer was denn dann eigentlich an den FFL spenden, wenn dieser  beim Thema Abmahnungen von

    »»  von "verdaddelter Zeit" spricht?

    Ich nehme weder an de.soc.recht.datennetze teil noch an jenem geplanten Chat. Rechtliche Aspekte des Web Publishings sind nicht mein Interessensgebiet, da moechte ich aufgrund des anstehenden Verfahrens nicht hineingedraengt werden. Ich beschaeftige mich damit so weit, wie es um Grundrechte des freien Publizierens im Netz geht, so wie sie von Tim Berners Lee gedacht waren. Fuer diese will ich im Rahmen meiner Moeglichkeiten kaempfen. Freedom for Links ist dafuer ein geeigneter Partner. Der ganze Jura-Sumpf dagegen interessiert mich nicht die Bohne.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Sorry Herr Münz, bin im wohl entscheidenden Punkt anderer Meinung,

      Ich nehme weder an de.soc.recht.datennetze teil noch an jenem geplanten Chat.

      Ihr gutes Recht!

      Rechtliche Aspekte des Web Publishings sind nicht mein Interessensgebiet, da moechte ich aufgrund des anstehenden Verfahrens nicht hineingedraengt werden. Ich beschaeftige mich damit so weit, wie es um Grundrechte des freien Publizierens im Netz geht, so wie sie von Tim Berners Lee gedacht waren.

      Falsch:
      Mr. Berners Lee hat eine technische Lösung gefunden. Diese  technische Lösung ist/war genial und hat sich daher als technischer Standart durchgesetzt. Was sich Mr. Berners Lee hierbei gedacht hat " interessiert nicht die Bohne" (um Sie zu zitieren). Es geht "nur" um die Anwendung eines (patentfreien) technischer Standart und nicht um "Grundrechte".
      Wieso soll ein technischer Standart ein Grundrecht sein?? Mr. Berners Lee kann keine "Grundrechte" schaffen - woher käme dazu die Berechtigung?

      Fuer diese will ich im Rahmen meiner Moeglichkeiten kaempfen.

      Ihr gutes Recht!

      Freedom for Links ist dafuer ein geeigneter Partner.

      Stimmt - die sammeln ja auch für Sie.

      Der ganze Jura-Sumpf dagegen interessiert mich nicht die Bohne.

      Warum klagen Sie dann ??
      ;-))

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hallo Herr Gravenreuth,

        Sorry Herr Münz, bin im wohl entscheidenden Punkt anderer Meinung,

        Das ist ja das Problem ;-)

        Fuer diese will ich im Rahmen meiner Moeglichkeiten kaempfen.

        Ihr gutes Recht!

        Freedom for Links ist dafuer ein geeigneter Partner.

        Stimmt - die sammeln ja auch für Sie.

        Der ganze Jura-Sumpf dagegen interessiert mich nicht die Bohne.

        Warum klagen Sie dann ??

        Er wird dazu gezwungen.

        Wären Sie sein RA, hätten Sie ihm nicht zu einer !FK geraten?
        Sicher hätten Sie, und sicher wären Sie mit der Sache zu einem geigneten Gericht gelaufen...

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth

        Die Sache wird sicher noch sehr spannend werden.
        Fragt sich nur ob es der FFL schafft genug Geld zu sammeln.

        Würde es Ihnen etwas ausmachen einmal Beispielhaft durch zu rechnen was die Sache in den einzelnen Stufen kosten wird?

        Also die jetzt kommende Runde (LG) und dann die nächste (OLG) und rauf zum (BGH). Die Neider des FFL sehen die paar Mark Spenden und denken das sei viel Geld, aber ich würde mal  sagen das ist erst der Anfang, weiter als bis in die erste Instanz (wenn überhaupt) wird das nicht reichen.

        Ich schätze mal es werden so ca. 250.000 DEM benötigt.
        Fehlen also noch fast 210.000 DEM !

        Aber eine überschlagsmäßige Berechnung/Schätzung von Ihnen würde sicher besser sein.

        Wenn die Netizen wollen, das eine echte Chance besteht den Abmahnwahn in der BRD zu stoppen, dann muss einer den Weg bis zum BGH gehen. Nur kann einer alleine das nicht bezahlen.

        Der Herr Münz hat das nötige Ehrgefühl das richtige zu tun,
        aber Recht kostet in der BRD Geld.

        Ohne die Spenden der Netizen wird es nicht möglich sein.
        Bei www.freedomforlinks.de kann jeder klar nachlesen, das die Spenden zweckgebunden und ausschließlich für den "Fall Münz" (sieht das übel aus) gesammelt werden,

        jeder von uns kann sich beteiligen, ein jeder wie er kann.

        Visitor
        ---
        Wenn einer auf die Netizen scheißt, dann kommt auf jeden nur ein ganz klein bischen, aber wenn alle Netizen auf einen scheißen...

      2. Hallo Günter!

        Falsch:

        [...]Es geht "nur" um die Anwendung eines (patentfreien) technischer Standart und nicht um "Grundrechte".

        Wieso soll ein technischer Standart ein Grundrecht sein?? Mr. Berners Lee kann keine "Grundrechte" schaffen - woher käme dazu die Berechtigung?

        Falsch:

        Artikel 19 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
        "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ..."

        --
        Dazu gehört eben, daß man seine Meinung schriftlich auch kund gibt und wenn sie eben "ein gutes FTP-Programm ist unter <a href="http://www.ftpexplorer.com/>FTP Voyager the most powerful FTP client</a> zu finden" lautet, dann ist es noch immer eine Meinung.
        --
        Gehen wir aber weiter:

        Artikel 29
        Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

        --
        Man kann auch noch heute nicht sagen, daß das Gesetzt persönliche Bereicherung als den Zweck zur "Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern" vorsehen würde.
        Und daß deine Tätigkeit "den gerechten Anforderugen der Moral" genüge, bezweifeln leider viele und daran bist du ja nicht ohne schuld.

        Aber wir hier mögen dich trotzt alle deiner Probleme, denn wir kennen auch den Artikel 1 der Erklärung:
        "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."

        Liebe Grüße also an dich Bruder
        Thomas

        1. Artikel 19 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
          "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ..."

          Stimmt

          Dazu gehört eben, daß man seine Meinung schriftlich auch kund gibt und wenn sie eben "ein gutes FTP-Programm ist unter <a href="http://www.ftpexplorer.com/>FTP Voyager the most powerful FTP client</a> zu finden" lautet, dann ist es noch immer eine Meinung.

          Dopplet falsch

          1. Technisch: Zur Meinungsäußerung ÜBER eine Programm ist kein Link zur Downloadmöglichkeit erforderlich.
          2. Juristisch: Das Recht auf  freie Meinungsäußerung ist nicht grenzenlos. Es findet dort seine Grenzen, wo in die Rechte (hier: markenrecht) anderer eingegriffen wird.

          Artikel 29
          Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte

          auch Markenrechte!!

          und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral,

          Sind Markenverletzungen moralisch?

          der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
          http://www.gravenreuth.de

          1. Hallo Günter!

            Dopplet falsch

            Nicht wirklich, aber das weiss du ja doch genau so gut wie ich; nicht wahr?

            1. Technisch:

            Nein. Letzlich (auch wenn es nicht immer den Anschein hat und es einigen Advokaten nicht immer gefällt) gilt der Mensch noch immer an der ersten Stelle.

            1. Juristisch: Das Recht auf  freie Meinungsäußerung ist nicht grenzenlos.

            Richtig.

            »»Es findet dort seine Grenzen, [..](hier: markenrecht) anderer eingegriffen wird.
            »»

            ;-) Klar, das mustest du ja sagen. Bind dich nicht allzu fest an Markenrecht.

            auch Markenrechte!!

            Ich muss ich dir da wiedersprechen: es gibt (noch) kein Markenrecht auf Menschen.

            und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral,

            Sind Markenverletzungen moralisch?

            »»

            Sind Geschäfte, wo das Geschäft auf ein Lücke im Rechtsystem beruht moralisch? Sind Gutmenschen, wie du im Grunde auch einer bist moralisch zeitgemäß?

            Grüße
            Thomas

  2. Hallo Günter!

    Habe ein schönes Zitat in der de.soc.recht.datennetze, [...] gefunden:

    Wir wissen, daß du auch mal gern auf Abwegen gehst, aber so sehr solltes du dich doch nicht vom Weg abbewegen. Wäre schade um dich, wenn du versinken würdest. Wir können ja nicht immer auf dich aufpassen und wir würden doch sehr deine Anwesenheit und deine witzige und kluge anmerkungen hier vermissen.

    Also bleibe schön auf dem rechten Weg, so wie bisher.

    Grüße
    Thomas

  3. Guten Tag Herr Gravenreuth,

    Was meint das Ehrenmitglied und Begünstigter dieser "Jäger und Sammler",

    Herr Münz zu der  "verdaddelter Zeit" ?

    wenn Sie so gern wissen möchten, was Herr Münz meint, dann schicken Sie
    ihm doch einfach eine E-Mail.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Margarete Palffy

  4. [loesch]

    Hallo Meister,

    nachdem der Lars nun keine Lust mehr zu haben scheint den Müll von ** durch die Gegend zu posten machst du es jetzt?

    So tief gesunken?

    Auf einer Stufe mit diesen I**en?

    Wozu soll ein chat gut sein?
    Seit wann ist ein chat relevant?
    Wurde je in einem chat etwas sinnvolles zustande gebracht?

    Spez. wenn man die Androhung berücksichtigt das ** sich beteiligen will. Das kann doch nur Müll werden.

    So gesehen wäre die Teilnahme an so einem chat in der Tat verdaddelte Zeit.

    Die Linkfrage wird vor dem BGH geklärt,
    dazu wird der BGH sicher nicht auf chat mit ** zurückgreifen.

    Und du siehst ja die Rechtsprechung nähert sich in Sachen Internet und Abmahnung der Vernunft.

    Warum kommst du mit deiner Domain Namen Pfändung nicht weiter?
    Du bist er Meister und jetzt tanzt dir ein www.webidioten.de auf der Nase rum.

    Noch eine Frage zu deiner Domain.
    Ich finde diese Stichwort artige Urteilssammlung ja schon interessant, aber ich habe den Eindruck, das bei so manchen Urteil, der von dir willkürlich ausgewählte Abschnitt nicht so recht den Inhalt des Urteils wiedergibt.

    zB die Domainpfändung des AG.

    Da wurde ja garnicht die Domain gepfändet, sondern doch wohl eher eine Art Zahlungsverbot auferlegt.

    Das ist ein erheblicher Unterschied.

    mfg ac

    1. Hallo,

      Hallo Meister,

      Na na bin ich nicht ;-)

      nachdem der Lars nun keine Lust mehr zu haben scheint den Müll von ** durch die Gegend zu posten machst du es jetzt?

      Wozu soll ein chat gut sein?

      PR

      Seit wann ist ein chat relevant?

      Noch nie gewesen.

      Wurde je in einem chat etwas sinnvolles zustande gebracht?

      JA nämlich PR.

      Spez. wenn man die Androhung berücksichtigt das ** sich beteiligen will. Das kann doch nur Müll werden.

      Also wenn Madame Hering das mitbekommt ;-)

      Die Linkfrage wird vor dem BGH geklärt,

      JA

      dazu wird der BGH sicher nicht auf chat mit ** zurückgreifen.

      Und du siehst ja die Rechtsprechung nähert sich in Sachen Internet und Abmahnung der Vernunft.

      Habe ich nie anders gesehen; vgl. die jüngste Entscheidung des LG München I zu gespiegelten SELFHML-Seiten.

      Warum kommst du mit deiner Domain Namen Pfändung nicht weiter?

      Auzs formalen Gründen, da ein Dritte dazwischen gepfändet hat.
      Es gibt aber noch die Anschlußpfändung und da kann ein Dritter dazwischen funken. Möglichweise zahlt der Schuldner auch. Die Pfändung dient ja nur zu Erfüllung zweier titulierter Forderungen.

      Noch eine Frage zu deiner Domain.
      Ich finde diese Stichwort artige Urteilssammlung ja schon interessant, aber ich habe den Eindruck, das bei so manchen Urteil, der von dir willkürlich ausgewählte Abschnitt nicht so recht den Inhalt des Urteils wiedergibt.

      Konkretes Beispiel?

      zB die Domainpfändung des AG.

      Da wurde ja garnicht die Domain gepfändet, sondern doch wohl eher eine Art Zahlungsverbot auferlegt.

      Was ist eine Pfändung anderes als ein Verwertungsverbot durch den Eigentümer einer Sache, eines Rechts oder einer Forderung?
      Ein Pfändung ist grundsätzlich nur ein Verwertungsverbot durch den (bisherigen) Inhaber - nicht mehr und auch nicht weniger.

      Das ist ein erheblicher Unterschied.

      Was "das"?

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hallo,

        Hallo Meister,

        Na na bin ich nicht ;-)

        Na in gewisser weise schon. Ein Anwalt ist doch ein Meister des Rechts, gewisse Assoziationen mit einem anderen eher Selbsternannten Meister ** will ich damit natürlich nicht ziehen.

        Obwohl der den Titel Meister der Webidioten.de sicher verdient hat.

        PR
        JA nämlich PR.

        Na ich glaube nicht so recht am Gewicht dieser Chat-PR Aktion.

        Spez. wenn man die Androhung berücksichtigt das ** sich beteiligen will. Das kann doch nur Müll werden.

        Es gibt Leute mit denen kann man einfach nicht diskutieren.
        Dieser selbsternannte Meister des Webs, des US Rechts und des BRD Rechts und was weiss ich noch alles hat keinerlei Diskussionsbefähigung. Ich glaube der ist möglicherweise ein Fall für den Psychiater. Reiner Unterhaltungswert den DAU zu lesen.

        Die Linkfrage wird vor dem BGH geklärt,

        JA

        Na und dahin wirst du ja vermutlich mit dem FFL gesponsorten Fall Münz gelangen. Tja ob du gewinnst oder verliert, das ist PR.
        IMO wirst du wohl verlieren. Na das ist auch egal, den auf eine gewisse Weise gewinnst du dabei immer, BRAGO mäßig...

        Und du siehst ja die Rechtsprechung nähert sich in Sachen Internet und Abmahnung der Vernunft.

        Nur vermute ich wir haben da nicht die gleiche Interpretation des Wortes Vernunft. Nun seit Humpty Dumpty ist ja bekannt, das ein Wort immer genau das bedeute was ich zur Zeit der Benutzung damit gemeint habe, nicht mehr und nicht weniger :-)

        Auzs formalen Gründen, da ein Dritte dazwischen gepfändet hat.
        Es gibt aber noch die Anschlußpfändung und da kann ein Dritter dazwischen funken. Möglichweise zahlt der Schuldner auch. Die Pfändung dient ja nur zu Erfüllung zweier titulierter Forderungen.

        »»

        Aha da gibt es schon ein Rennen der Gläubiger.
        Auch eine Art der Rechtschutzversicherung.
        Das Wissen um den Monitären Zustand des Kandidaten hat ja auch ein paar Leute von Klagen gegen den Spinner abgehalten.

        Noch eine Frage zu deiner Domain.
        Ich finde diese Stichwort artige Urteilssammlung ja schon interessant, aber ich habe den Eindruck, das bei so manchen Urteil, der von dir willkürlich ausgewählte Abschnitt nicht so recht den Inhalt des Urteils wiedergibt.

        Konkretes Beispiel?

        zB die Domainpfändung des AG.

        Da wurde ja garnicht die Domain gepfändet, sondern doch wohl eher eine Art Zahlungsverbot auferlegt.

        Was ist eine Pfändung anderes als ein Verwertungsverbot durch den Eigentümer einer Sache, eines Rechts oder einer Forderung?
        Ein Pfändung ist grundsätzlich nur ein Verwertungsverbot durch den (bisherigen) Inhaber - nicht mehr und auch nicht weniger.

        ^^ auch Humpty Dumpty Fan?

        Das ist ein erheblicher Unterschied.

        Was "das"?

        Nun so wie ich das verstanden habe wurde eben nicht die Domain gepfändet, nicht einmal die Nutzung untersagt, ein dritter könnte ja das Bezahlen übernehmen. Nein es wurde nur untersagt, das der Schuldner an DENIC zahlen darf, also ein ganz normales Zahlungsverbot, wie man es üblicherweise auch sonst einsetzt.

        Würde in obigem Fall ein dritter freiwillig, also ohne das der Schuldner gegen den einen (pfändbaren) Anspruch hat die DENIC Gebühr zahlen, könnte der Schuldner die Domain weiter verwenden.
        Die Domain oder auch der Nutzungsanspruch der Domain wurde nicht gepfändet, wie auch. Eine technische Dienstleistung dieser Art ist an sich nicht pfändbar.

        Das meinte ich mit "das"

        Mit freundlichen Grüßen

        ac

        PS:
        Mit **, Webidiot, DAU, Meister aller Klassen, und all den anderen Schähungen ist definitiv keine real existierene Person gemeint. Wenn jemand glaubt sich wieder zu erkennen, rate ich zu einem Besuch beim nächsten Psychiater. Ein echter Mensch kann nicht so bescheuert sein, wie der hier rein fiktiv beschriebene.

        PSS:
        Von einer Abschaltung des Toplevel ".de"
        oder des "." bitte ich auch abzusehen.

        1. Hallo, ihr zwei Streithähne!

          Eine ganz kleine Anmerkung:

          PR
          JA nämlich PR.

          Na ich glaube nicht so recht am Gewicht dieser Chat-PR Aktion.

          Welches Gewicht sie auch immer haben mag: Ich denke, dass Stefan PR weit, weit weniger (nämlich gar
          nicht) nötig hat als Günni, der sowas UNBEDINGT braucht. MHO.

          File Griese

          Stonie