Hallo Günter!
Falsch:
[...]Es geht "nur" um die Anwendung eines (patentfreien) technischer Standart und nicht um "Grundrechte".
Wieso soll ein technischer Standart ein Grundrecht sein?? Mr. Berners Lee kann keine "Grundrechte" schaffen - woher käme dazu die Berechtigung?
Falsch:
Artikel 19 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ..."
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Dazu gehört eben, daß man seine Meinung schriftlich auch kund gibt und wenn sie eben "ein gutes FTP-Programm ist unter <a href="http://www.ftpexplorer.com/>FTP Voyager the most powerful FTP client</a> zu finden" lautet, dann ist es noch immer eine Meinung.
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Gehen wir aber weiter:
Artikel 29
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
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Man kann auch noch heute nicht sagen, daß das Gesetzt persönliche Bereicherung als den Zweck zur "Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern" vorsehen würde.
Und daß deine Tätigkeit "den gerechten Anforderugen der Moral" genüge, bezweifeln leider viele und daran bist du ja nicht ohne schuld.
Aber wir hier mögen dich trotzt alle deiner Probleme, denn wir kennen auch den Artikel 1 der Erklärung:
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."
Liebe Grüße also an dich Bruder
Thomas