Hallo,
Hallo Meister,
Na na bin ich nicht ;-)
Na in gewisser weise schon. Ein Anwalt ist doch ein Meister des Rechts, gewisse Assoziationen mit einem anderen eher Selbsternannten Meister ** will ich damit natürlich nicht ziehen.
Obwohl der den Titel Meister der Webidioten.de sicher verdient hat.
PR
JA nämlich PR.
Na ich glaube nicht so recht am Gewicht dieser Chat-PR Aktion.
Spez. wenn man die Androhung berücksichtigt das ** sich beteiligen will. Das kann doch nur Müll werden.
Es gibt Leute mit denen kann man einfach nicht diskutieren.
Dieser selbsternannte Meister des Webs, des US Rechts und des BRD Rechts und was weiss ich noch alles hat keinerlei Diskussionsbefähigung. Ich glaube der ist möglicherweise ein Fall für den Psychiater. Reiner Unterhaltungswert den DAU zu lesen.
Die Linkfrage wird vor dem BGH geklärt,
JA
Na und dahin wirst du ja vermutlich mit dem FFL gesponsorten Fall Münz gelangen. Tja ob du gewinnst oder verliert, das ist PR.
IMO wirst du wohl verlieren. Na das ist auch egal, den auf eine gewisse Weise gewinnst du dabei immer, BRAGO mäßig...
Und du siehst ja die Rechtsprechung nähert sich in Sachen Internet und Abmahnung der Vernunft.
Nur vermute ich wir haben da nicht die gleiche Interpretation des Wortes Vernunft. Nun seit Humpty Dumpty ist ja bekannt, das ein Wort immer genau das bedeute was ich zur Zeit der Benutzung damit gemeint habe, nicht mehr und nicht weniger :-)
Auzs formalen Gründen, da ein Dritte dazwischen gepfändet hat.
Es gibt aber noch die Anschlußpfändung und da kann ein Dritter dazwischen funken. Möglichweise zahlt der Schuldner auch. Die Pfändung dient ja nur zu Erfüllung zweier titulierter Forderungen.
»»
Aha da gibt es schon ein Rennen der Gläubiger.
Auch eine Art der Rechtschutzversicherung.
Das Wissen um den Monitären Zustand des Kandidaten hat ja auch ein paar Leute von Klagen gegen den Spinner abgehalten.
Noch eine Frage zu deiner Domain.
Ich finde diese Stichwort artige Urteilssammlung ja schon interessant, aber ich habe den Eindruck, das bei so manchen Urteil, der von dir willkürlich ausgewählte Abschnitt nicht so recht den Inhalt des Urteils wiedergibt.Konkretes Beispiel?
zB die Domainpfändung des AG.
Da wurde ja garnicht die Domain gepfändet, sondern doch wohl eher eine Art Zahlungsverbot auferlegt.
Was ist eine Pfändung anderes als ein Verwertungsverbot durch den Eigentümer einer Sache, eines Rechts oder einer Forderung?
Ein Pfändung ist grundsätzlich nur ein Verwertungsverbot durch den (bisherigen) Inhaber - nicht mehr und auch nicht weniger.
^^ auch Humpty Dumpty Fan?
Das ist ein erheblicher Unterschied.
Was "das"?
Nun so wie ich das verstanden habe wurde eben nicht die Domain gepfändet, nicht einmal die Nutzung untersagt, ein dritter könnte ja das Bezahlen übernehmen. Nein es wurde nur untersagt, das der Schuldner an DENIC zahlen darf, also ein ganz normales Zahlungsverbot, wie man es üblicherweise auch sonst einsetzt.
Würde in obigem Fall ein dritter freiwillig, also ohne das der Schuldner gegen den einen (pfändbaren) Anspruch hat die DENIC Gebühr zahlen, könnte der Schuldner die Domain weiter verwenden.
Die Domain oder auch der Nutzungsanspruch der Domain wurde nicht gepfändet, wie auch. Eine technische Dienstleistung dieser Art ist an sich nicht pfändbar.
Das meinte ich mit "das"
Mit freundlichen Grüßen
ac
PS:
Mit **, Webidiot, DAU, Meister aller Klassen, und all den anderen Schähungen ist definitiv keine real existierene Person gemeint. Wenn jemand glaubt sich wieder zu erkennen, rate ich zu einem Besuch beim nächsten Psychiater. Ein echter Mensch kann nicht so bescheuert sein, wie der hier rein fiktiv beschriebene.
PSS:
Von einer Abschaltung des Toplevel ".de"
oder des "." bitte ich auch abzusehen.